Studium irregulare#
Seit 1966 an den österreichischen Universitäten möglich. Gestattet im Sinne des Grundsatzes der Lernfreiheit den Studierenden, eine bis dato nicht vorgesehene Ausbildungskombination aus verschiedenen Studienrichtungen zu beantragen und mit Bewilligung des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst (nach Anhörung der zuständigen akademischen Behörden) zu durchlaufen.
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