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Urkunden#

  1. Im Zivilrecht jede schriftlich niedergelegte rechtserhebliche Tatsache (zum Beispiel Pass, Führerschein, aber auch Fahrausweis, Eintrittskarte). Urkundenfälschung ist strafbar (§ 223 Strafgesetzbuch).

  2. Historische Dokumente (besonders seit dem Mittelalter) über rechtliche Vorgänge unter Einhaltung bestimmter Formen. Die Urkundenlehre unterscheidet Kaiser- (Königs-), Papst- und Privaturkunden bzw. nach Rechtsinhalt Diplom und Mandat. Um vorhandene Rechtstitel zu untermauern, wurden in der Geschichte zahlreiche Urkunden gefälscht (Privilegium maius).


--> Historische Bilder zu Urkunden (IMAGNO)