Urkunden#
- Im Zivilrecht jede schriftlich niedergelegte rechtserhebliche Tatsache (zum Beispiel Pass, Führerschein, aber auch Fahrausweis, Eintrittskarte). Urkundenfälschung ist strafbar (§ 223 Strafgesetzbuch).
- Historische Dokumente (besonders seit dem Mittelalter) über rechtliche Vorgänge unter Einhaltung bestimmter Formen. Die Urkundenlehre unterscheidet Kaiser- (Königs-), Papst- und Privaturkunden bzw. nach Rechtsinhalt Diplom und Mandat. Um vorhandene Rechtstitel zu untermauern, wurden in der Geschichte zahlreiche Urkunden gefälscht (Privilegium maius).
Historische Bilder zu Urkunden (IMAGNO)