Wir freuen uns über jede Rückmeldung. Ihre Botschaft geht vollkommen anonym nur an das Administrator Team. Danke fürs Mitmachen, das zur Verbesserung des Systems oder der Inhalte beitragen kann. ACHTUNG: Wir können an Sie nur eine Antwort senden, wenn Sie ihre Mail Adresse mitschicken, die wir sonst nicht kennen!
unbekannter Gast

Ziviltechniker#

Die Ausübung des Berufs eines "staatlich befugten und beeideten Ziviltechnikers" (Bundesgesetz 1957) bedarf der Bewilligung durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten und umfasst folgende Sparten: Architekt (Projektierung, Orts- und Landesplanung, Ausführungsüberwachung); Ingenieurkonsulent (dazu noch Beratung, Parteienvertretung); Zivilingenieur (auch fachtechnische Überprüfungen, Gutachtenserstattung). Die Voraussetzungen sind ein technisches Studium, 5jährige Praxis und die Ablegung der Ziviltechniker-Prüfung. Die vom Ziviltechniker erstellten Gutachten, Pläne und Zeugnisse sind öffentliche Urkunden.

Literatur#

  • K. Pany und G. Schwarzer, Ziviltechnikerrecht, 1981

Weiterführendes#