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Palacký's Politisches Vermächtniss
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16 . im Plenum des Reichstages die Böhmen, Mährer und Galizianer zusammen bereits selbst die absolute Majorität bildeten, waren sie im Ausschusse lediglich im Verhältnisse von (3X3-=) 9 zu 21 vertreten. Jene neigten der Mehrzahl nach natürlich zu föderalistischen Principien; die anderen zur Centralisation, mit Ausnahme einiger Slovenen. Nicht allein der Umstand, dass dieDoktrin Rotteks undWelkers nach der fran- zösischen Schablone die Stimmung der Majorität des Ausschusses beherrschte (wie auch z. B. der Böhme Dr. Pinkas an ihr Wohl- gefallen fand), sondern auch dife Erkenntniss, dass nicht jedes Land sich selbst in allen Bedürfnissen des öffentlichen Lebens I$L genügen im Stande sei (z. B. dass nicht jedes sich seine eigene Universität, höhere Fachschulen, seinen eigenen Kassationsgerichts- hof u. a. verschaffen und erhalten könne) und die Thatsache, dass beim Beantragen der natürlichen oder historischen Ländergruppen sich eine allzu rara concordia fratrum zeigte — alle diese Um- stände führten die Majorität des Ausschusses mit unwiderstehlicher Gewalt zu centralistischen Ansichten. Es gab Wenige, welche ihr Augenmerk auf die natürlichen Bedingungen und Anforderungen der Totalität des Reiches, auf eine billige und gleichmässige Be- friedigung aller und eines jeden richteten; die Mehrzahl dachte nur in egoistischer Weise an dieVortheile oder Nachtheile, welche aus den einzelnen Bestimmungen für die Betheiligten fliessen sollten und richtete darnach ihre Abstimmung ein. Nachdem auf diese Weise etwa die Hälfte des vorgelegten Entwurfes durchdebattirt und geändert worden war, bekam ich die endlosen und immer er- folglosen*) Streitigkeiten satt und trat aus dem Konstitutionsaus- schusse, um mich desto besser zur Vertheidigung meiner Grund- sätze und Anschauungen im Plenum des Reichstages vorbereiten zu können; diess wurde jedoch durch die plötzliche Auflösung oder Sprengung des ganzen Kremsierer Reichstages vereitelt. Viele waren der Ansicht, diese unvermuthete Auflösung sei lediglich eine Antwort auf meine Interpellation vom 23. Feber 1849 gewesen. Die Erklärung der böhmischen Abgeordneten vom 21. März 1849 beleuchtet die gesammte Thätigkeit des Reichstages zur Genüge. Unter den Einwendungen, welche gegen eine Födera t ion in Oesterreich erhoben wurden, befand sich an erster Stelle auch schon der blosse Name derselben. Eine Föderation habe angeblich bei allen, welche sie eingehen wollen, die Macht und das Recht der Souveränität zur Voraussetzung, weil angeblich nur jene, die in keinerlei Hinsicht von irgend Jemand abhängen, sich frei ver- bünden können, keineswegs jedoch diejenigen, welche durch einen staatlichen Verband bereits an einander geknüpft seien. Derselbe Grund wurde wider uns gebraucht, um uns hochverrätherische Ab- sichten in die Schuhe zu schieben, ohne dass man beachtet hätte, dass eine konstitutionelle Freiheit ohne Autonomie gar nicht denkbar *) Die Bemerkungen und Urtheile, welche der böhmische Judas Ant. Springer — in seinem Werke: Geschichte Oesterreichs seit dem Wiener Frieden 1809, II. Th., insbesondere S. 617—624 — an dieselben knüpft, sind aus persönlichem Grolle durchaus parteiisch verdreht und stellenweise gera- dezu blöde.
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Palacký's Politisches Vermächtniss
Titel
Palacký's Politisches Vermächtniss
Autor
František Palacký
Ort
Prag
Datum
1872
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
15.0 x 23.6 cm
Seiten
42
Kategorien
Dokumente Geschichte
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