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26 Christian Bergauer
Christian Bergauer • Das materielle
Computerstrafrecht¶
zumerken, dass eine gewisse fachliche Qualifikation in beiden dieser
kriminalistischen Ansätze gleichermaßen zur Verfolgung der Com-
puterkriminalität sinnvoll wäre. KriminalbeamtInnen, Staatsanwäl-
tInnen und RichterInnen sollten zumindest mit ausreichendem tech-
nischen » Beurteilungswissen « 94 ausgestattet werden, um besser mit
aktuellen und zukünftigen Phänomenen der Computerkriminalität in
technischer, spezifisch dogmatischer und sozialer Hinsicht umgehen
zu können. Es darf vorweggenommen werden, dass mE eine Sonderzu-
ständigkeit für den Bereich des Computerstrafrechts beim Einzelrich-
ter des Landesgerichts angebracht wäre, nicht auch zuletzt deshalb,
weil viele der einschlägigen technikspezifischen Delikte aufgrund ih-
rer Strafdrohungen in die sachliche Zuständigkeit des Bezirksgerichts
fallen, bei denen die Anklageseite » nur « von der Bezirksanwältin bzw
dem Bezirksanwalt vertreten wird.
5. Computerkriminalität und Wirtschaftskriminalität
An dieser Stelle ist zu erwähnen, dass die Computerkriminalität
nicht ( vollständig ) der Wirtschaftskriminalität untergeordnet werden
kann.95 Freilich können wirtschaftsbezogene Verhaltensweisen, hohe
Schadensbeträge, wie auch ggf volkswirtschaftliche Beeinträchtigun-
gen bzw ökonomische Motive hinter einzelnen Erscheinungsformen
der Computerkriminalität stehen 96, doch erfasst diese vor allem auch
Schädigungen von ( höchstpersönlichen ) Einzelinteressen 97, Verursa-
chungen bloß geringer Schäden an Computerdaten bzw Computersys-
94 Siehe dazu grundlegend Schramm in Jahnel / Schramm / Staudegger, Informatik-
recht 2, 1 ( 2 ) in FortfĂĽhrung nunmehr Sonntag in Jahnel / Mader / Staudegger, IT-
Recht 3, 1 ( 2 ).
95 Vgl bereits Lenckner, Computerkriminalität und Vermögensdelikte ( 1981 ) 14; Eine
Darstellung dieses Kriminalitätsfelds in der Fachliteratur zur Wirtschaftskrimi-
nalität – so etwa Köck, Wirtschaftsstrafrecht. Eine systematische Darstellung 2
( 2010 ) 104; Eder-Rieder, Einführung in des Wirtschaftsstrafrecht 3 ( 2014 ) 191 – ist
solange unbedenklich, als sie nicht dazu fĂĽhrt, dass suggeriert wird, die Com-
puterkriminalität ließe sich eindeutig der Wirtschaftskriminalität zu- bzw sogar
unterordnen. Hingegen sieht Rohner, Computerkriminalität, 8 mwN, die Compu-
terkriminalität tatsächlich als Teil der Wirtschaftskriminalität an.
96 Vgl ua H. Steininger, Typische Erscheinungsformen der Wirtschaftskriminalität
und ihre Bekämpfung, ÖJZ 1982, 589; Burgstaller, Wirtschaftsstrafrecht in Öster-
reich, JBl 1984, 577; Rauch, Korruptionsstrafrecht ( 2012 ) 17 und 19 ff.
97 ZB im Fall des Cyber-Stalking oder Cyber-Mobbing.
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Das materielle Computerstrafrecht
- Title
- Das materielle Computerstrafrecht
- Author
- Christian Bergauer
- Publisher
- Jan Sramek Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2016
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0043-3
- Size
- 15.0 x 23.0 cm
- Pages
- 700
- Keywords
- Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
- Categories
- Informatik
- Recht und Politik