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28 Christian Bergauer
Christian Bergauer • Das materielle
Computerstrafrecht¶
informationelle Verbreitung von Kinderpornographie bzw nationalso-
zialistischer Propaganda haben allerdings per se nichts mit dem Wirt-
schaftsleben gemein.
Darüber hinaus gibt es in Ö – zumindest zurzeit und soweit über-
schaubar – nur eine einzige eindeutig wirtschaftsspezifische Strafbe-
stimmung die dem Bereich des Computerstrafrechts zugeordnet wer-
den kann, nämlich § 10 ZuKG, wodurch sämtliche Handhabungen von
Umgehungsvorrichtungen zu geschĂĽtzten Diensten ( zB Pay-TV ), wel-
che sowohl körperliche Gerätschaften ( Hardware ) als auch unkörper-
liche Computerprogramme ( Software ) sein können, erfasst werden.
Soweit nun jemand Computerprogramme als solche Umgehungsvor-
richtungen im informationstechnischen Weg zB herstellt, verbreitet
oder auch nur durch Speicherung auf einem Datenträger innehat, han-
delt es sich dabei um Computerkriminalität ebenso wie ( zumindest
nach einigen Definitionsansätzen ) um Wirtschaftskriminalität. Dies
nicht zuletzt, weil § 10 ZuKG ausschließlich die gewerbsmäßige Bege-
hung pönalisiert. Andere Bestimmungen wiederum lassen sich – man-
gels mehr oder minder IKT-gebundener Verhaltensweisen – wohl tref-
fender dem Immaterialgüterstrafrecht ( zB § 91 UrhG, § 42 GMG, § 60
MSchG ) oder dem Wettbewerbs ( straf ) recht ( zB § 4 UWG ) zuordnen.
Formen der Computerkriminalität, die ein gewisses Maß an sozi-
aler Unverträglichkeit überschreiten und sich generell an vom Straf-
recht zu schĂĽtzenden RechtsgĂĽtern orientieren, mĂĽssen mit straf-
gesetzlichen Mitteln bekämpft werden. Die strafrechtsdogmatische
Erfassung solcher ( strafwürdiger ) Phänomene ist nun Aufgabe des sog
» Computerstrafrechts «.
B. Zum Begriff » Computerstrafrecht «
Selbst wenn es mittlerweile eine ( wachsende ) Vielzahl von Publika-
tionen zum Computerstrafrecht in der österr Fachliteratur gibt, sind
kaum 106 Versuche unternommen worden, die Begrifflichkeit des » Com-
puterstrafrechts « zu untersuchen. Aus diesem Grund soll eine den
strafrechtlich zu begegnenden Erscheinungsformen der Computerkri-
minalität adäquate Definition bzw Begriffsklärung gefunden werden,
106 Siehe aber Bergauer / Schmölzer in Jahnel / Mader / Staudegger, IT-Recht 3, 635 ( 644 f ).
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Das materielle Computerstrafrecht
- Title
- Das materielle Computerstrafrecht
- Author
- Christian Bergauer
- Publisher
- Jan Sramek Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2016
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0043-3
- Size
- 15.0 x 23.0 cm
- Pages
- 700
- Keywords
- Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
- Categories
- Informatik
- Recht und Politik