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Das materielle Computerstrafrecht
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28 Christian Bergauer Christian Bergauer • Das materielle Computerstrafrecht¶ informationelle Verbreitung von Kinderpornographie bzw nationalso- zialistischer Propaganda haben allerdings per se nichts mit dem Wirt- schaftsleben gemein. Darüber hinaus gibt es in Ö – zumindest zurzeit und soweit über- schaubar – nur eine einzige eindeutig wirtschaftsspezifische Strafbe- stimmung die dem Bereich des Computerstrafrechts zugeordnet wer- den kann, nämlich § 10 ZuKG, wodurch sämtliche Handhabungen von Umgehungsvorrichtungen zu geschützten Diensten ( zB Pay-TV ), wel- che sowohl körperliche Gerätschaften ( Hardware ) als auch unkörper- liche Computerprogramme ( Software ) sein können, erfasst werden. Soweit nun jemand Computerprogramme als solche Umgehungsvor- richtungen im informationstechnischen Weg zB herstellt, verbreitet oder auch nur durch Speicherung auf einem Datenträger innehat, han- delt es sich dabei um Computerkriminalität ebenso wie ( zumindest nach einigen Definitionsansätzen ) um Wirtschaftskriminalität. Dies nicht zuletzt, weil § 10 ZuKG ausschließlich die gewerbsmäßige Bege- hung pönalisiert. Andere Bestimmungen wiederum lassen sich – man- gels mehr oder minder IKT-gebundener Verhaltensweisen – wohl tref- fender dem Immaterialgüterstrafrecht ( zB § 91 UrhG, § 42 GMG, § 60 MSchG ) oder dem Wettbewerbs ( straf ) recht ( zB § 4 UWG ) zuordnen. Formen der Computerkriminalität, die ein gewisses Maß an sozi- aler Unverträglichkeit überschreiten und sich generell an vom Straf- recht zu schützenden Rechtsgütern orientieren, müssen mit straf- gesetzlichen Mitteln bekämpft werden. Die strafrechtsdogmatische Erfassung solcher ( strafwürdiger ) Phänomene ist nun Aufgabe des sog » Computerstrafrechts «. B. Zum Begriff » Computerstrafrecht « Selbst wenn es mittlerweile eine ( wachsende ) Vielzahl von Publika- tionen zum Computerstrafrecht in der österr Fachliteratur gibt, sind kaum 106 Versuche unternommen worden, die Begrifflichkeit des » Com- puterstrafrechts « zu untersuchen. Aus diesem Grund soll eine den strafrechtlich zu begegnenden Erscheinungsformen der Computerkri- minalität adäquate Definition bzw Begriffsklärung gefunden werden, 106 Siehe aber Bergauer / Schmölzer in Jahnel / Mader / Staudegger, IT-Recht 3, 635 ( 644 f ).
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Das materielle Computerstrafrecht
Titel
Das materielle Computerstrafrecht
Autor
Christian Bergauer
Verlag
Jan Sramek Verlag
Ort
Wien
Datum
2016
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 4.0
ISBN
978-3-7097-0043-3
Abmessungen
15.0 x 23.0 cm
Seiten
700
Schlagwörter
Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
Kategorien
Informatik
Recht und Politik

Inhaltsverzeichnis

  1. Ausgangssituation, Begrifflichkeiten undRechtsentwicklung 1
  2. Dogmatische Betrachtung des Computerstrafrechts im engen Sinn 73
  3. Schlussbetrachtungen 573
  4. Ausblick » StRÄG 2015 « 607
  5. Quellenverzeichnis 631
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