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Christian Bergauer • Das materielle Computerstrafrecht ¶
Ausgangssituation, Begrifflichkeiten
und Rechtsentwicklung
I. Einleitung, Gang der Untersuchung
und VorĂĽberlegungen
Mit der Erfindung und Etablierung des PC und vor allem auch der Ent-
wicklung des Internet wurde eine globale Durchdringung mit informa-
tionstechnischen Systemen ( sog » Ubiquitous Computing « 1 ) initiiert,
die unsere Gesellschaft in vielen Bereichen verändert hat. So lässt sich
ein Wandel der Kommunikationsweise und -formen ebenso erkennen
wie eine in vielen Bereichen bereits unentbehrlich gewordene Techni-
sierung des Alltags- und Berufslebens. Im Jahr 2014 ist die Zahl der In-
ternetzugänge weltweit auf über drei Milliarden angestiegen.2 Allein in
Ă–sterreich verfĂĽgten damals bereits 81 % 3 der Haushalte 4 und 98 % 5 der
Unternehmen 6 ĂĽber einen Internetzugang.
Durch das enorme Potenzial digitalisierter Datenverarbeitung in jeg-
licher Hinsicht haben sich aber auch strafbare Handlungen in den letz-
1 Siehe grundlegend zur Begrifflichkeit Weiser, The Computer for the Twenty-First
Century, Scientific American 1991, 66 ff; Weiser, Some Computer Science Prob-
lems in Ubiquitous Computing, Communications of the ACM 1993, 75 ff; siehe
auch Hödl, Die Macht der klugen Dinge. Überlegungen zu ubiquitous computing,
RFID-Chips und smart objects, juridikum 2007, 210.
2 Siehe Internet World Stats, World internet usage and population statistics, < www.
internetworldstats.com / stats.htm > ( 03. 03. 2015 ).
3 Vgl Statistik Austria, IKT-Einsatz in Haushalten 2014, < www.statistik.at / web_de /
statistiken / informationsgesellschaft / index.html > ( 03. 03. 2015 ).
4 Die Erhebungen betrafen Haushalte mit mindestens einem Mitglied im Alter von
16 bis 74 Jahren bzw Personen im Alter von 16 bis 74 Jahren.
5 Siehe Statistik Austria, IKT-Einsatz in Unternehmen 2014, < www.statistik.at / web_de /
statistiken / informationsgesellschaft / index.html > ( 03. 03. 2015 ).
6 Die Erhebungen betrafen Unternehmen ab 10 Beschäftigten.
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