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Ausgangssituation, Begrifflichkeiten und Rechtsentwicklung
Christian Bergauer • Das materielle Computerstrafrecht ¶
Empfangsberechtigten keinerlei Veränderungen an der Nachricht vor-
nehmen oder sie ihm vorenthalten ( § 108 Abs 1 Z 2 TKG 2003 ).
12. StRÄG 2004
Mit dem StRÄG 2004 243 wurde in erster Linie der EU-RB 244 vom 28. Mai
2001 zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung iZm unbaren Zahlungs-
mitteln ( zB Kreditkarte, Bankomatkarte, Wechsel, Scheck, Reisescheck )
ins nationale Recht umgesetzt. Daneben wurden kleinere Anpassungen
an den hier interessierenden speziellen Computerdelikten ( insb die Er-
weiterung der Tathandlungen des § 126 c um das » Sich-Verschaffen « und
» Besitzen « und die Ergänzung des § 148 a als eines der Hauptdelikte in
§ 126 c Abs 1 Z 1 ) vorgenommen. Ebenso wurde § 207 a in erster Linie auf
Grundlage internationaler und europarechtlicher Vorgaben 245 in mehr-
facher Hinsicht novelliert, weshalb dieses Delikt im Bereich des Com-
puterstrafrechts in Form von kinderpornographischen Realdarstellun-
gen bei entsprechenden Tathandlungen ĂĽber die Dienste der IKT bzw
bei computergenerierter » virtueller Pornografie « 246 in Erscheinung tritt.
13. EU-Rahmenbeschluss ĂĽber Angriffe auf
Informationssysteme
Auf EU-Ebene wurde am 24. 02. 2005 der Rahmenbeschluss 247 2005 / 222 / JI
ĂĽber Angriffe auf Informationssysteme erlassen. Der RB stellt darauf
243 StRÄG 2004, BGBl I 15 / 2004.
244 Rahmenbeschluss 2001 / 413 / JI zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zu-
sammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln vom 28. 5. 2001, ABl L 2001 / 149, 1. » EU-
RB « steht in weiterer Folge für einen Rahmenbeschluss der ( damals noch ) dritten
Säule ( polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen ) der Europä-
ischen Union und soll der schnelle Abgrenzung zu Rechtsakten internationaler
Organisationen – wie dem Europarat – dienen.
245 Convention on Cybercrime ( ETS 185 ), < conventions.coe.int / Treaty / en / Trea-
ties / Html / 185.htm > ( 01. 04. 2014 ); weiters Rahmenbeschluss 2004 / 68 / JI des Rates
vom 22. Dezember 2003 zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern
und der Kinderpornografie, ABl L 2004 / 13, 44; ebenso VN-Fakultativprotokoll zum
Ăśbereinkommen ĂĽber die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern,
die Kinderprostitution und die Kinderpornografie, BGBl III 93 / 2004.
246 Vgl Hinterhofer in SbgK § 207 a Rz 43 ff ( Stand November 2006 ); Schick in WK 2
§ 207 a Rz 14 ( aF Stand Mai 2007 ).
247 Rahmenbeschluss 2005 / 222 / JI des Rates vom 24. Februar 2005 ĂĽber Angriffe auf
Informationssysteme, ABl L 2005 / 69, 67.
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Das materielle Computerstrafrecht
- Title
- Das materielle Computerstrafrecht
- Author
- Christian Bergauer
- Publisher
- Jan Sramek Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2016
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0043-3
- Size
- 15.0 x 23.0 cm
- Pages
- 700
- Keywords
- Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
- Categories
- Informatik
- Recht und Politik