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58 Christian Bergauer
Christian Bergauer • Das materielle
Computerstrafrecht¶
20. Sexualstrafrechtsänderungsgesetz 2013 271
Art 6 Abs 2 Richtlinie 2011 / 93 / EU 272 sieht einen Tatbestand vor, der bis-
her in keiner internationalen Vorgabe enthalten war. Demnach haben
die Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass der Versuch eines Erwachse-
nen, mit Mitteln der Informations- und Kommunikationstechnologie
eine Straftat nach Art 5 Abs 2 und 3 zu begehen, indem er Kontakt zu ei-
ner unmĂĽndigen Person aufnimmt, um kinderpornografische Darstel-
lungen dieser Person zu erhalten, strafbar ist.273 Aus diesem Grund wurde
§ 208 a um den Abs 1 a erweitert, der denjenigen pönalisiert, der zu einer
unmündigen Person, in der Absicht, eine strafbare Handlung nach § 207 a
Abs 3 oder 3 a StGB in Bezug auf eine pornographische Darstellung ( § 207 a
Abs 4 StGB ) dieser Person zu begehen, im Wege einer Telekommunika-
tion oder unter Verwendung eines Computersystems Kontakt herstellt.
21. Richtlinie 2013 / 40 / EU ĂĽber Angriffe auf
Informationssysteme
Da nicht alle EU-Mitgliedstaaten 274 die CCC ratifiziert haben 275 und die
Computerkriminalität ein Vorgehen auf EU-Ebene erfordere, um dem
gegenwärtigen Trend zu groß angelegten Computerattacken in Europa
und weltweit entgegenzuwirken, sollen entsprechende MaĂźnahmen
auf EU-Ebene durchgeführt werden.276 Die Mitgliedstaaten seien näm-
lich allein nicht in der Lage, die BĂĽrger wirksam vor Cyberangriffen zu
271 BGBl I 116 / 2013.
272 Richtlinie 2011 / 93 / EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. De-
zember 2011 zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Aus-
beutung von Kindern sowie der Kinderpornografie sowie zur Ersetzung des Rah-
menbeschlusses 2004 / 68 / JI des Rates, ABl L 2011 / 335, 1 idF L 2012 / 18.
273 Vgl ErlRV 2319 BlgNR XXIV. GP, 18.
274 Die EU selbst hat das Ăśbereinkommen ebenfalls nicht unterzeichnet.
275 Siehe zum aktuellen Stand der Ratifikationen der CCC ( ETS 185 ) < conventions.
coe.int / Treaty / Commun / ChercheSig.asp ?NT=185&CL=ENG > ( 01. 04. 2014 ).
276 Vgl dazu auch in die » Digitale Agenda für Europa « – die erste Leitinitiative, die
im Rahmen der Strategie Europa 2020 angenommen wurde – und in der die Not-
wendigkeit festgehalten wird, dem Aufkommen neuer Formen der Kriminalität,
insbesondere der Cyberkriminalität, auf europäischer Ebene Einhalt zu gebieten
[ Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Euro-
päischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen –
Eine Digitale Agenda fĂĽr Europa, KOM ( 2010 ) 245 endg / 2 ].
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Das materielle Computerstrafrecht
- Title
- Das materielle Computerstrafrecht
- Author
- Christian Bergauer
- Publisher
- Jan Sramek Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2016
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0043-3
- Size
- 15.0 x 23.0 cm
- Pages
- 700
- Keywords
- Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
- Categories
- Informatik
- Recht und Politik