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Das materielle Computerstrafrecht
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71 Ausgangssituation, Begrifflichkeiten und Rechtsentwicklung Christian Bergauer • Das materielle Computerstrafrecht ¶ » Im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Daten a ) personenbezogene und nicht personenbezogene Informati- onen sowie b ) deren computertechnische Darstellung ( Computerdaten ) ein- schließlich unmittelbar ausführbarer Computerprogramme. « Das diesbezügliche Abstellen auf » Informationen « ist mE zum einen schon deshalb treffender, weil eine Begriffsbestimmung ohne den zu bestimmenden Begriff vorgenommen werden soll 345, und zum ande- ren, weil mit diesem Begriff insb auf » Inhalte « hingewiesen wird. Die entsprechende Terminologie der einzelnen Bestimmungen des StGB wäre freilich idS zu adaptieren. Was den Begriff » Computerprogramme « anlangt, könnte es sehr hilfreich sein, bereits in der Begriffsbestimmung auf die für das Kern- strafrecht relevante Ausdrucksform eines » Computerprogramms « ab- zustellen, gerade weil sich diese in anderen Sachgesetzen ( wie etwa dem UrhG ) unterschiedlich zeigt. Insgesamt bezieht sich der vorliegende Definitionsvorschlag somit in lit a auf » Daten im weiten Sinn « und betrifft die für den Menschen relevante » Information « bzw die semantische Ebene von Daten. Lit b hingegen stellt auf » Daten im engen Sinn « ab und beschreibt Daten als reinen Träger einer ( etwaigen ) Information auf technischer Ebene. 345 Thiele spricht von einer Tautologie ( vgl Thiele in SbgK § 118 a Rz 60 ), tatsächlich ist es sogar eine Zirkeldefinition.
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Das materielle Computerstrafrecht
Title
Das materielle Computerstrafrecht
Author
Christian Bergauer
Publisher
Jan Sramek Verlag
Location
Wien
Date
2016
Language
German
License
CC BY-NC 4.0
ISBN
978-3-7097-0043-3
Size
15.0 x 23.0 cm
Pages
700
Keywords
Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
Categories
Informatik
Recht und Politik

Table of contents

  1. Ausgangssituation, Begrifflichkeiten undRechtsentwicklung 1
  2. Dogmatische Betrachtung des Computerstrafrechts im engen Sinn 73
  3. Schlussbetrachtungen 573
  4. Ausblick » StRÄG 2015 « 607
  5. Quellenverzeichnis 631
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