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Ausgangssituation, Begrifflichkeiten und Rechtsentwicklung
Christian Bergauer • Das materielle Computerstrafrecht ¶
» Im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Daten
a ) personenbezogene und nicht personenbezogene Informati-
onen sowie
b ) deren computertechnische Darstellung ( Computerdaten ) ein-
schließlich unmittelbar ausführbarer Computerprogramme. «
Das diesbezügliche Abstellen auf » Informationen « ist mE zum einen
schon deshalb treffender, weil eine Begriffsbestimmung ohne den zu
bestimmenden Begriff vorgenommen werden soll 345, und zum ande-
ren, weil mit diesem Begriff insb auf » Inhalte « hingewiesen wird. Die
entsprechende Terminologie der einzelnen Bestimmungen des StGB
wäre freilich idS zu adaptieren.
Was den Begriff » Computerprogramme « anlangt, könnte es sehr
hilfreich sein, bereits in der Begriffsbestimmung auf die für das Kern-
strafrecht relevante Ausdrucksform eines » Computerprogramms « ab-
zustellen, gerade weil sich diese in anderen Sachgesetzen ( wie etwa
dem UrhG ) unterschiedlich zeigt.
Insgesamt bezieht sich der vorliegende Definitionsvorschlag somit
in lit a auf » Daten im weiten Sinn « und betrifft die für den Menschen
relevante » Information « bzw die semantische Ebene von Daten. Lit b
hingegen stellt auf » Daten im engen Sinn « ab und beschreibt Daten
als reinen Träger einer ( etwaigen ) Information auf technischer Ebene.
345 Thiele spricht von einer Tautologie ( vgl Thiele in SbgK § 118 a Rz 60 ), tatsächlich ist
es sogar eine Zirkeldefinition.
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Das materielle Computerstrafrecht
- Titel
- Das materielle Computerstrafrecht
- Autor
- Christian Bergauer
- Verlag
- Jan Sramek Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2016
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0043-3
- Abmessungen
- 15.0 x 23.0 cm
- Seiten
- 700
- Schlagwörter
- Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
- Kategorien
- Informatik
- Recht und Politik