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80 Christian Bergauer
Christian Bergauer • Das materielle
Computerstrafrecht¶
Computersystem iSd § 74 Abs 1 Z 8 zu betrachten ist. Freilich ergibt
dies für das Tatobjekt des § 118 a Abs 1 nur dann Sinn, wenn sich über-
haupt auszuspionierende Daten in einem derartigen System bzw auf
einem mit diesem verbundenen Speicher befinden. Als weitere Bei-
spiele für Mikrocontroller gesteuerte Geräte können Chipkarten 384 ( zB
Bankomatkarte, E-Card 385, SIM 386-Karte ), Digitalkameras, Multimedia-
geräte 387, Multifunktionsgeräte 388 sowie moderne Kühlschränke 389 und
Waschmaschinen oder Waffensysteme ( wie Marschflugkörper oder In-
terkontinentalraketen ) genannt werden.390
Doch innerhalb der Mikrocontroller gesteuerten Geräte lassen sich
ebenfalls Unterschiede festhalten. So gibt es die Gruppe der Universal-
controller, die tatsächlich » normale Computer « verkörpern, wohinge-
gen die sog » Spezialcontroller « in Architektur und Befehlssatz auf ganz
bestimmte Anwendungen gerichtet sind.391
Dieser Festlegung folgend mĂĽssten streng genommen auch ein-
zelne Peripheriegeräte, wie zB ein USB-Stick oder eine externe Fest-
384 Vgl auch Rankl, Chipkarten-Anwendungen ( 2006 ) 5.
385 Auf dem Chip der E-Card werden zurzeit folgende Daten gespeichert: » Alle am
Kartenkörper aufgedruckten Daten sowie das Geschlecht und das Geburtsda-
tum sind zusätzlich am Chip gespeichert. Vor- und Familienname sind mit und
ohne diakritische Zeichen gespeichert. Informationen ĂĽber den Versicherungs-
status – das heißt, ob und bei welchem Krankenversicherungsträger ein Patient
versichert ist – oder eine eventuelle Rezeptgebührenbefreiung werden durch die
Anspruchsprüfung beim Einlesen der E-Card überprüft «. Siehe dazu < www.chip-
karte.at / portal27 / portal / ecardportal / channel_content / cmsWindow ?action=2&p_
menuid=51909&p_tabid=4 > ( 01. 04. 2014 ).
386 Subscriber Identity Module fĂĽr das mobile Telefonieren in Telekommunikati-
onsnetzen, wobei Speicherbereiche jedenfalls fĂĽr Kontakte auf diesem Chip fĂĽr
den Nutzer vorgesehen sind. Als Beispielsfall könnte an das Entfernen einer SIM-
Karte aus einem unbeaufsichtigten fremden Mobiltelefon eines Unternehmers
gedacht werden, wobei sich der Täter als Wettbewerber über ein manipuliertes
Chipkartenlesegerät Kenntnis von den im SIM-Adressbuch gespeicherten Ge-
schäftskontakten verschaffen will.
387 ZB MP3-Player oder digitale Bildbetrachter.
388 Dabei handelt es sich um ein kombiniertes Gerät, das je nach Konzeption die
Funktionen eines Scanners, Kopierers, Druckers und / oder Fax in einem Gerät
vereint und sowohl über einen angeschlossenen PC als auch als unabhängiges,
selbstständiges Gerät bedient werden kann.
389 Siehe dazu Pressetext-Austria, Internet-KĂĽhlschrank als Informationszentrum im
Haushalt, < pressetext.at / news / 010214032 / internet-kuehlschrank-als-informations-
zentrum-im-haushalt > ( 01. 04. 2014 ); weiters PC-Welt, Internet-KĂĽhlschrank im Test,
< www.pcwelt.de / news / Internet-Kuehlschrank-im-Test-158989.html > ( 01. 04. 2014 ).
390 Weitere Beispiele finden sich in Tanenbaum, Computerarchitektur 5, 48.
391 Siehe dazu ausf Balzert, Lehrbuch 2, 49.
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Das materielle Computerstrafrecht
- Title
- Das materielle Computerstrafrecht
- Author
- Christian Bergauer
- Publisher
- Jan Sramek Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2016
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0043-3
- Size
- 15.0 x 23.0 cm
- Pages
- 700
- Keywords
- Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
- Categories
- Informatik
- Recht und Politik