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156 Christian Bergauer
Christian Bergauer • Das materielle
Computerstrafrecht¶
Eine weitere markante Änderung ist in § 119 Abs 2 zu erkennen, da
die ehemals als Privatanklagedelikt ( Abs 3 aF ) ausgestaltete Strafbe-
stimmung mit dem StRÄG 2002 zu einem Ermächtigungsdelikt aufge-
wertet wurde.
Nunmehr pönalisiert § 119 ausschließlich das Benützen einer Vor-
richtung, die an einer Telekommunikationsanlage oder an einem Com-
putersystem angebracht oder sonst empfangsbereit gemacht wurde,
um sich oder einem anderen Unbefugten vom Inhalt von im Wege ei-
ner Telekommunikation oder eines Computersystems übertragenen
Nachrichten Kenntnis zu verschaffen.
1. Tatobjekt » Vorrichtung «
Unter » Vorrichtung « ist jedes technische Hilfsmittel ( auch Computer-
programme 742 ) zu verstehen, das dem Außenstehenden eine Kenntnis-
nahme über die Telekommunikationsanlage bzw über das Computer-
system erlaubt.743 Jedoch fallen nach hM nur Vorrichtungen darunter,
die entweder speziell zum Spionagezweck hergestellt oder adaptiert
wurden.744 Dies stützt sich auf die GMat, nach denen nur solche Vor-
richtungen erfasst sein sollen, die entweder speziell zu Abhörzwecken
hergestellt oder zu solchen Zwecken adaptiert wurden.745 Vorrichtun-
gen, die a priori einem erlaubten Zweck dienen können oder über-
haupt standardisiertes Softwarezubehör darstellen, sind demnach
keine tauglichen Tatobjekte des § 119.746
742 Siehe unten zu § 126 c bzw § 74 Abs 1 Z 8; weiters Reindl-Krauskopf in WK 2 § 119 a
Rz 4; ebenso Thiele in SbgK § 119 Rz 44 f ( Stand März 2007 ); siehe auch Art 7 lit a
des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates
über Angriffe auf Informationssysteme und zur Aufhebung des Rahmenbeschlus-
ses 2005 / 222 / JI des Rates, KOM ( 2010 ) 517 endg.
743 Siehe dazu Lewisch in WK 2 § 119 Rz 4 f.
744 Vgl Reindl, E-Commerce, 163 mwN; Reindl-Krauskopf, Computerstrafrecht 2, 29;
insb auch Thiele in SbgK § 119 Rz 46 mwN; weiters Lewisch in WK 2 § 119 Rz 4a mwN.
745 Siehe ErlRV 30 BlgNR XIII. GP, 255; vgl dazu auch Leukauf / Steininger, StGB 3 § 119
Rz 12.
746 Siehe zu diesem Problem auch die krit Auseinandersetzung mit den Tatobjekten
des § 126 c Abs 1 Z 1 ( S 321 ff ) bzw Bergauer, Kritische Anmerkungen zu § 126 c StGB,
ÖJZ 2007 / 45, 532; weiters Thiele in SbgK § 119 Rz 46.
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Das materielle Computerstrafrecht
- Title
- Das materielle Computerstrafrecht
- Author
- Christian Bergauer
- Publisher
- Jan Sramek Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2016
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0043-3
- Size
- 15.0 x 23.0 cm
- Pages
- 700
- Keywords
- Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
- Categories
- Informatik
- Recht und Politik