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Dogmatische Betrachtung des Computerstrafrechts im engen Sinn
Christian Bergauer • Das materielle Computerstrafrecht ¶
bzw kommunikationswissenschaftliche Sicht Indizien dafür liefern,
dass es einen Bedeutungsunterschied zwischen den Termini » Mittei-
lung « und » Nachricht « gibt. So wandelt etwa der Sender die seinem
Geist entsprungene » Mitteilung « in entsprechende Signale ( iSv Zei-
chen in einer entsprechenden Syntax ) um und übermittelt diese über
einen bestimmten Trägerkanal als » Nachricht « 854 dem Empfänger.855
Erst durch Decodierung der Nachricht erschließt sich für den Empfän-
ger im Fall der Kenntnis der verwendeten Semantik und des Kontexts
die ursprüngliche Mitteilung. Das im Geist Entstandene und zur Über-
tragung Bestimmte wird also als » Mitteilung « bezeichnet, zur » Nach-
richt « wird sie, wenn sie in einen übertragungsfähigen codierten Zu-
stand 856 gebracht wird.
e. » Gedankeninhalte «
Thiele schließt Inhalte, die zusammenhanglos oder sinnlos sind 857, als
Schutzobjekte des § 119 aus.858 Dasselbe gelte zB auch für ein automa-
tisch generiertes E-Mail, das den Administrator über die Systemauslas-
tung der letzten Tage informiert, oder zumindest grundsätzlich 859 für
den Aufruf einer Internetadresse.860
Dem ist aber mE entgegenzuhalten, dass es grundsätzlich – wie
oben ausf angesprochen – nicht um die Qualität des Inhalts geht. Viel-
mehr muss die Kommunikation, sei es im Wege einer Telekommuni-
kation oder im Wege eines Computersystems, eine Übertragung eines
vom Menschen – zur Übermittlung bestimmten – geistigen Produkts
854 Außerhalb der telekommunikationsrechtlichen Begrifflichkeit, könnte man hier
auch von » Daten «, als die übertragungsfähige Repräsentation der Information
bzw Mitteilung sprechen.
855 Siehe in diese Richtung Hansen, Sprachliches Handeln und Transaktionsanalyse.
Die Psychologie im Sprechakt ( 2008 ) 135.
856 Die » Mitteilung « wird in eine einer bestimmten Ordnung ( Syntax ) folgende Zei-
chenfolge umgewandelt ( = Mitteilung oder Information in einer übertragungsfä-
higen Codierung ), die über einen Kommunikationskanal ( = geeignetes Medium )
vom Sender an den Empfänger übertragen wird.
857 Siehe auch bereits für § 119 aF Leukauf / Steininger, StGB 3 § 119 Rz 3.
858 Siehe Thiele in SbgK § 119 Rz 34.
859 Wobei Thiele in SbgK § 119 Rz 34 auch ausdrücklich Ausnahmen von diesem Aus-
schluss nennt.
860 Thiele in SbgK § 119 Rz 35.
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Das materielle Computerstrafrecht
- Title
- Das materielle Computerstrafrecht
- Author
- Christian Bergauer
- Publisher
- Jan Sramek Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2016
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0043-3
- Size
- 15.0 x 23.0 cm
- Pages
- 700
- Keywords
- Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
- Categories
- Informatik
- Recht und Politik