Web-Books
im Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Informatik
Das materielle Computerstrafrecht
Seite - 175 -
  • Benutzer
  • Version
    • Vollversion
    • Textversion
  • Sprache
    • Deutsch
    • English - Englisch

Seite - 175 - in Das materielle Computerstrafrecht

Bild der Seite - 175 -

Bild der Seite - 175 - in Das materielle Computerstrafrecht

Text der Seite - 175 -

175 Dogmatische Betrachtung des Computerstrafrechts im engen Sinn Christian Bergauer • Das materielle Computerstrafrecht ¶ bzw kommunikationswissenschaftliche Sicht Indizien dafür liefern, dass es einen Bedeutungsunterschied zwischen den Termini » Mittei- lung « und » Nachricht « gibt. So wandelt etwa der Sender die seinem Geist entsprungene » Mitteilung « in entsprechende Signale ( iSv Zei- chen in einer entsprechenden Syntax ) um und übermittelt diese über einen bestimmten Trägerkanal als » Nachricht « 854 dem Empfänger.855 Erst durch Decodierung der Nachricht erschließt sich für den Empfän- ger im Fall der Kenntnis der verwendeten Semantik und des Kontexts die ursprüngliche Mitteilung. Das im Geist Entstandene und zur Über- tragung Bestimmte wird also als » Mitteilung « bezeichnet, zur » Nach- richt « wird sie, wenn sie in einen übertragungsfähigen codierten Zu- stand 856 gebracht wird. e. » Gedankeninhalte « Thiele schließt Inhalte, die zusammenhanglos oder sinnlos sind 857, als Schutzobjekte des § 119 aus.858 Dasselbe gelte zB auch für ein automa- tisch generiertes E-Mail, das den Administrator über die Systemauslas- tung der letzten Tage informiert, oder zumindest grundsätzlich 859 für den Aufruf einer Internetadresse.860 Dem ist aber mE entgegenzuhalten, dass es grundsätzlich – wie oben ausf angesprochen – nicht um die Qualität des Inhalts geht. Viel- mehr muss die Kommunikation, sei es im Wege einer Telekommuni- kation oder im Wege eines Computersystems, eine Übertragung eines vom Menschen – zur Übermittlung bestimmten – geistigen Produkts 854 Außerhalb der telekommunikationsrechtlichen Begrifflichkeit, könnte man hier auch von » Daten «, als die übertragungsfähige Repräsentation der Information bzw Mitteilung sprechen. 855 Siehe in diese Richtung Hansen, Sprachliches Handeln und Transaktionsanalyse. Die Psychologie im Sprechakt ( 2008 ) 135. 856 Die » Mitteilung « wird in eine einer bestimmten Ordnung ( Syntax ) folgende Zei- chenfolge umgewandelt ( = Mitteilung oder Information in einer übertragungsfä- higen Codierung ), die über einen Kommunikationskanal ( = geeignetes Medium ) vom Sender an den Empfänger übertragen wird. 857 Siehe auch bereits für § 119 aF Leukauf / Steininger, StGB 3 § 119 Rz 3. 858 Siehe Thiele in SbgK § 119 Rz 34. 859 Wobei Thiele in SbgK § 119 Rz 34 auch ausdrücklich Ausnahmen von diesem Aus- schluss nennt. 860 Thiele in SbgK § 119 Rz 35.
zurück zum  Buch Das materielle Computerstrafrecht"
Das materielle Computerstrafrecht
Titel
Das materielle Computerstrafrecht
Autor
Christian Bergauer
Verlag
Jan Sramek Verlag
Ort
Wien
Datum
2016
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 4.0
ISBN
978-3-7097-0043-3
Abmessungen
15.0 x 23.0 cm
Seiten
700
Schlagwörter
Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
Kategorien
Informatik
Recht und Politik

Inhaltsverzeichnis

  1. Ausgangssituation, Begrifflichkeiten undRechtsentwicklung 1
  2. Dogmatische Betrachtung des Computerstrafrechts im engen Sinn 73
  3. Schlussbetrachtungen 573
  4. Ausblick » StRÄG 2015 « 607
  5. Quellenverzeichnis 631
Web-Books
Bibliothek
Datenschutz
Impressum
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Das materielle Computerstrafrecht