Page - 177 - in Das materielle Computerstrafrecht
Image of the Page - 177 -
Text of the Page - 177 -
177
Dogmatische Betrachtung des Computerstrafrechts im engen Sinn
Christian Bergauer • Das materielle Computerstrafrecht ¶
konventionalisierten Zeichenvorrat der gewohnten Sprache zusätz-
liches Zeichen, das ĂĽber die speziell vereinbarte Semantik 870 ( in con-
creto eine Zustimmungserklärung ) zur Nachricht / Information wird.
Die Syntax dieses Zeichens wäre eine den technischen Spezifikationen
entsprechende SMS-Nachricht ohne zusätzlichen Text im Body-Teil.
Die Semantik dieses erweiterten Zeichens ist konventionell und in con-
creto somit nur für die tatsächlich ( eingeweihten ) Kommunizierenden
bedeutsam. Insofern hat die » leere SMS « lediglich für die Kommuni-
zierenden auch eine pragmatische Bedeutung 871, da nur diese – auf
Grund ihrer ausdrücklichen und sinnvollen Vereinbarung – die Bot-
schaft dieses Zeichens verstehen. Ein echter Informationswert ergibt
sich in diesem Fall lediglich fĂĽr die eingeweihten Kommunizieren-
den.872 FĂĽr Dritte, die mit dieser besonderen Sprachkonvention nicht
vertraut sind, würde sich möglicherweise ein » zusammenhangloser «
bzw » sinnloser « Inhalt ergeben, da für sie – aus situationsunabhängi-
ger Sichtweise und auch unabhängig von der Perspektive der tatsäch-
lich Kommunizierenden – keine bzw eine andere ( somit beliebige ) se-
mantische Bedeutung erkennbar ist, dennoch wird der » Inhalt einer
Nachricht « übertragen. Man kann dies auch mit der klassischen Kryp-
tografie vergleichen, bei der grundsätzlich 873 nur derjenige in der Lage
ist, die Daten zu entschlĂĽsseln, der in Kenntnis des zur Decodierung
erforderlichen SchlĂĽssels ( Code ) ist. Dass die Allgemeinheit keine Be-
deutung in einer bestimmten Ăśbertragung erkennen kann, bedeutet
nicht, dass es ĂĽberhaupt niemand kann. Jede Form der entsprechen-
den Übertragung von » Inhalten mit Erklärungswert «, unabhängig von
der gewohnten Bedeutung der sie repräsentierenden Zeichen, muss
nach § 119 geschützt sein.
Daraus ergibt sich folgende Vorgehensweise fĂĽr die Ausforschung,
ob einen gedankliche Mitteilung oder sonstige Daten vorliegen:
870 Behandelt die Beziehungen zwischen den Zeichen und ihren Bedeutungen ( Vgl
Reisinger, Rechtsinformatik, 124 ).
871 Im Sinne von Verbindung mit Kontext und Erfahrungen der Beteiligten; siehe zu
den drei semiotischen Ebenen Syntax, Semantik und Pragmatik auch Grimm, Di-
gitale Kommunikation, 7 ff.
872 Siehe zur Pragmatik und Information zB Rohling / May in Rechenberg / Pomberger,
Informatik 4, 211 ( 214 ); weiters Reisinger, Rechtsinformatik, 126 ).
873 Vgl die » Kryptanalyse «, das ist die Kunst einen verschlüsselten ( Geheim- ) Text
ohne Kenntnis des SchlĂĽssels zu entziffern ( siehe Wobst, Abenteuer Kryptologie.
Methoden, Risiken und Nutzen der DatenverschlĂĽsselung 3 [ 2001 ] 29 ).
back to the
book Das materielle Computerstrafrecht"
Das materielle Computerstrafrecht
- Title
- Das materielle Computerstrafrecht
- Author
- Christian Bergauer
- Publisher
- Jan Sramek Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2016
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0043-3
- Size
- 15.0 x 23.0 cm
- Pages
- 700
- Keywords
- Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
- Categories
- Informatik
- Recht und Politik