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Dogmatische Betrachtung des Computerstrafrechts im engen Sinn
Christian Bergauer • Das materielle Computerstrafrecht ¶
Beispiel 2:
A übermittelt B per E-Mail die Nachricht / Daten » 123AB045 «.
Sender / Kommunikator ist A.
Empfänger / Rezipient ist B.
Trägermedium ist erneut das E-Mail über das SMTP samt der technisch
zur Transmission notwendigen Infrastruktur.
In diesem Fall wird zwar offensichtlich eine Folge konventioneller Zei-
chen verwendet, doch scheint die spezielle Ordnung und eine etwaige
spezielle Semantik ( für die Allgemeinheit ) unbekannt. Daraus folgt,
dass zwar nach allgemeiner Ansicht die tatsächlich verwendeten Zei-
chen für sich allein genommen eine gewisse Bedeutung haben können,
doch lässt sich daraus nicht zwingend schließen, dass es sich bei dieser
Zeichenfolge um eine gedankliche Mitteilung handelt. Hier bereits die
Prüfung abzubrechen und von sonstigen Daten iSd § 119 a auszugehen,
wäre aber verfrüht. Kommt man aus einer objektiven Betrachtung he-
raus zu keinem eindeutigen Ergebnis, so muss weiters auf die Sicht-
weise der jeweiligen Kommunizierenden iSd » Eindruckstheorie « 881
eingegangen werden, um das Wesen der Übertragung zu ermitteln.
In diesem Fall muss aber auf die Person ( insb bezüglich der Vertraut-
heit mit gegenständlichen Sprachkonventionen ) des Täters, der diese
Nachricht / Daten abgefangen hat, eingegangen werden, um ihm die
» Absicht « der Kenntnisverschaffung von » Inhalten « überhaupt nach-
weisen zu können. Stellt sich dabei heraus, dass es sich bei den Kom-
munizierenden um Geschäftspartner handelt, die über eine verein-
barte Kommunikationsmethodik zB » Insider-Wissen « kommunizieren
und der Täter ein Kontrahent und ehemaliger Mitarbeiter eines dieser
Kommunizierenden, der mit dieser » Sondersprache « vertraut ist, so er-
gibt sich daraus, dass es sich bei dieser Übertragung, sehr wohl um
eine Mitteilung gedanklichen Inhalts handelt, deren widerrechtliches
Abhören nach § 119 zu beurteilen wäre. Zum selben Ergebnis kommt
man auch im mehrfach angesprochenen Fall der » leeren « SMS.
881 Siehe grundlegend Burgstaller, Über den Verbrechensversuch, JBl 1969, 521;
Burgstaller, Der Versuch nach § 15, JBl 1976, 113; allgemein Fuchs, AT I 8, Rz 30 / 18 ff
sowie Kienapfel / Höpfel / Kert, AT 14, Z 24 Rz 12 ff.
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Das materielle Computerstrafrecht
- Title
- Das materielle Computerstrafrecht
- Author
- Christian Bergauer
- Publisher
- Jan Sramek Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2016
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0043-3
- Size
- 15.0 x 23.0 cm
- Pages
- 700
- Keywords
- Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
- Categories
- Informatik
- Recht und Politik