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212 Christian Bergauer
Christian Bergauer • Das materielle
Computerstrafrecht¶
rade am Transportweg befinden, was aber – wie oben bereits kritisiert –
zu unangemessenen Ergebnissen fĂĽhrt. Deshalb wird in der Lit vorge-
schlagen den » erweiterten Vorsatz in Bezug auf die zweite Tathandlung
des § 119 a so zu verstehen, dass der Täter beabsichtigt, Daten auszuspi-
onieren, die zur Ăśbertragung bestimmt sind oder die bereits ĂĽbertra-
gen wurden «.1051 Dazu ist zu ergänzen, dass die Übertragungsform » im
Wege eines Computersystems « indiziert, dass – wie oben bereits mehr-
fach ausgeführt – auch die Betrachtung oder die Bearbeitung von ab-
gespeicherten oder zur Speicherung bestimmten Nachrichten umfasst
sind, und darĂĽber hinaus ĂĽberhaupt auch alle anderen Daten 1052, die
sich zur Zeit ihrer Verarbeitung auf internen Transportwegen ( zB CPU,
Arbeitsspeicher, Bussystem ) befinden.
Beabsichtigt der Täter jedoch lediglich irgendein anderes gespei-
chertes Datum – das nicht Gegenstand einer Übertragung war oder zu
einem solchen wird – durch das Abfangen von elektromagnetischen
Wellen auszuspionieren, reicht das für eine Strafbarkeit nach § 119 a
Abs 1 Fall 2 nicht aus.1053
5. De lege ferenda-Empfehlung an den Gesetzgeber
Zur Vermeidung von WertungswidersprĂĽchen und Auslegungspro-
blemen wäre der Gesetzgeber gut beraten, den zweiten Deliktsfall als
ein eigenständiges Delikt zu konzipieren. Man sollte folglich zB ei-
nen neuen Absatz bilden und dort durchaus fĂĽr Daten und Nachrich-
ten gleichermaĂźen das Auffangen der elektromagnetischen Emission
mit dem Einleitungssatz » Wer außer in den Fällen der § 119 Abs 1 und
§ 119 a Abs 1 1054 [ … ] « unter Strafe stellen.
Bei einer Neufassung dieser Bestimmung könnten mehrere Unklar-
heiten und Unangemessenheiten beseitigt werden:
1051 Vgl Reindl-Krauskopf in WK 2 § 119 a Rz 12; idS auch Thiele in SbgK § 119 a Rz 34.
1052 Vgl ein Dokument eines Textverarbeitungsprogramms, das gerade bearbeitet wird,
auch wenn es nicht zur Ăśbertragung auf andere Computersysteme bestimmt ist.
Der systeminterne ( lokale ) Transport reicht aus.
1053 Siehe auch Reindl-Krauskopf in WK 2 § 119 a Rz 12.
1054 Nunmehr ohne den zweiten DF versteht sich.
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Das materielle Computerstrafrecht
- Title
- Das materielle Computerstrafrecht
- Author
- Christian Bergauer
- Publisher
- Jan Sramek Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2016
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0043-3
- Size
- 15.0 x 23.0 cm
- Pages
- 700
- Keywords
- Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
- Categories
- Informatik
- Recht und Politik