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Dogmatische Betrachtung des Computerstrafrechts im engen Sinn
Christian Bergauer • Das materielle Computerstrafrecht ¶
â–· sich oder einem anderen Unbefugten Kenntnis von im Wege eines
Computersystems ĂĽbermittelten Daten zu verschaffen ( = Datenspi-
onageabsicht ),
â–· sich oder einem anderen durch die Datenverwendung 1062 einen Ver-
mögensvorteil zuzuwenden ( = Gewinnabsicht ) oder zumindest ei-
nem anderen einen Nachteil zuzufügen ( = Schädigungsabsicht ).
Die bloĂźe Geheimnisverletzung ist somit kein Nachteil iSd erweiterten
Vorsatzes des § 119 a.1063
Wie auch § 118 a Abs 1 ist § 119 a Abs 1 in beiden Deliktsfällen unter
Einbeziehung der ĂĽberschieĂźenden Innentendenzen ein verkĂĽmmert
zweiaktiges Delikt mit zwei spezifischen, kupierten Enderfolgen.1064
Ein Taterfolg im objektiven Tatbestand ist nicht gefordert.
Die Strafbestimmung des § 119 a ist mit einer ausdrücklichen Sub-
sidiaritätsklausel zu Gunsten des § 119 ausgestattet. Insofern dient sie
als Auffangtatbestand, um einerseits Daten am Ăśbertragungsweg zu
erfassen und andererseits auch die elektromagnetische Abstrahlung
von Daten, einschlieĂźlich Nachrichten, tatbestandlich zu umfassen.
7. Sonstiges
Aufgrund der Subsidiaritätsklausel in § 119 a Abs 1, tritt – im Anwen-
dungsfall des § 119 StGB – § 119 a StGB zurück ( sog » formelle Subsidi-
arität « ).
In Abs 2 wird bestimmt, dass es sich bei § 119 a Abs 1 um ein Er-
mächtigungsdelikt iSd § 92 StPO handelt. Die Ermächtigung ist von
den jeweiligen Rechtsgutträgern zu erteilen. Das sind diejenigen, zu
deren Kenntnisnahme die ĂĽbermittelten Daten entweder bestimmt
sind bzw von denen sie befugterweise stammen.1065
Sachlich ist das Bezirksgericht zuständig ( § 30 Abs 1 StPO ).
1062 Im Sinne eines selbst benützen, einen anderen zugänglich machen oder veröf-
fentlichen.
1063 Vgl Reindl-Krauskopf in WK 2 § 119 a Rz 9.
1064 Siehe dazu bereits zu § 118 a Abs 1.
1065 Siehe dazu auch Thiele in SbgK § 119 a Rz 57.
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Das materielle Computerstrafrecht
- Title
- Das materielle Computerstrafrecht
- Author
- Christian Bergauer
- Publisher
- Jan Sramek Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2016
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0043-3
- Size
- 15.0 x 23.0 cm
- Pages
- 700
- Keywords
- Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
- Categories
- Informatik
- Recht und Politik