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Das materielle Computerstrafrecht
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215 Dogmatische Betrachtung des Computerstrafrechts im engen Sinn Christian Bergauer • Das materielle Computerstrafrecht ¶ ▷ sich oder einem anderen Unbefugten Kenntnis von im Wege eines Computersystems übermittelten Daten zu verschaffen ( = Datenspi- onageabsicht ), ▷ sich oder einem anderen durch die Datenverwendung 1062 einen Ver- mögensvorteil zuzuwenden ( = Gewinnabsicht ) oder zumindest ei- nem anderen einen Nachteil zuzufügen ( = Schädigungsabsicht ). Die bloße Geheimnisverletzung ist somit kein Nachteil iSd erweiterten Vorsatzes des § 119 a.1063 Wie auch § 118 a Abs 1 ist § 119 a Abs 1 in beiden Deliktsfällen unter Einbeziehung der überschießenden Innentendenzen ein verkümmert zweiaktiges Delikt mit zwei spezifischen, kupierten Enderfolgen.1064 Ein Taterfolg im objektiven Tatbestand ist nicht gefordert. Die Strafbestimmung des § 119 a ist mit einer ausdrücklichen Sub- sidiaritätsklausel zu Gunsten des § 119 ausgestattet. Insofern dient sie als Auffangtatbestand, um einerseits Daten am Übertragungsweg zu erfassen und andererseits auch die elektromagnetische Abstrahlung von Daten, einschließlich Nachrichten, tatbestandlich zu umfassen. 7. Sonstiges Aufgrund der Subsidiaritätsklausel in § 119 a Abs 1, tritt – im Anwen- dungsfall des § 119 StGB – § 119 a StGB zurück ( sog » formelle Subsidi- arität « ). In Abs 2 wird bestimmt, dass es sich bei § 119 a Abs 1 um ein Er- mächtigungsdelikt iSd § 92 StPO handelt. Die Ermächtigung ist von den jeweiligen Rechtsgutträgern zu erteilen. Das sind diejenigen, zu deren Kenntnisnahme die übermittelten Daten entweder bestimmt sind bzw von denen sie befugterweise stammen.1065 Sachlich ist das Bezirksgericht zuständig ( § 30 Abs 1 StPO ). 1062 Im Sinne eines selbst benützen, einen anderen zugänglich machen oder veröf- fentlichen. 1063 Vgl Reindl-Krauskopf in WK 2 § 119 a Rz 9. 1064 Siehe dazu bereits zu § 118 a Abs 1. 1065 Siehe dazu auch Thiele in SbgK § 119 a Rz 57.
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Das materielle Computerstrafrecht
Title
Das materielle Computerstrafrecht
Author
Christian Bergauer
Publisher
Jan Sramek Verlag
Location
Wien
Date
2016
Language
German
License
CC BY-NC 4.0
ISBN
978-3-7097-0043-3
Size
15.0 x 23.0 cm
Pages
700
Keywords
Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
Categories
Informatik
Recht und Politik

Table of contents

  1. Ausgangssituation, Begrifflichkeiten undRechtsentwicklung 1
  2. Dogmatische Betrachtung des Computerstrafrechts im engen Sinn 73
  3. Schlussbetrachtungen 573
  4. Ausblick » StRÄG 2015 « 607
  5. Quellenverzeichnis 631
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