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Das materielle Computerstrafrecht
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215 Dogmatische Betrachtung des Computerstrafrechts im engen Sinn Christian Bergauer • Das materielle Computerstrafrecht ¶ ▷ sich oder einem anderen Unbefugten Kenntnis von im Wege eines Computersystems übermittelten Daten zu verschaffen ( = Datenspi- onageabsicht ), ▷ sich oder einem anderen durch die Datenverwendung 1062 einen Ver- mögensvorteil zuzuwenden ( = Gewinnabsicht ) oder zumindest ei- nem anderen einen Nachteil zuzufügen ( = Schädigungsabsicht ). Die bloße Geheimnisverletzung ist somit kein Nachteil iSd erweiterten Vorsatzes des § 119 a.1063 Wie auch § 118 a Abs 1 ist § 119 a Abs 1 in beiden Deliktsfällen unter Einbeziehung der überschießenden Innentendenzen ein verkümmert zweiaktiges Delikt mit zwei spezifischen, kupierten Enderfolgen.1064 Ein Taterfolg im objektiven Tatbestand ist nicht gefordert. Die Strafbestimmung des § 119 a ist mit einer ausdrücklichen Sub- sidiaritätsklausel zu Gunsten des § 119 ausgestattet. Insofern dient sie als Auffangtatbestand, um einerseits Daten am Übertragungsweg zu erfassen und andererseits auch die elektromagnetische Abstrahlung von Daten, einschließlich Nachrichten, tatbestandlich zu umfassen. 7. Sonstiges Aufgrund der Subsidiaritätsklausel in § 119 a Abs 1, tritt – im Anwen- dungsfall des § 119 StGB – § 119 a StGB zurück ( sog » formelle Subsidi- arität « ). In Abs 2 wird bestimmt, dass es sich bei § 119 a Abs 1 um ein Er- mächtigungsdelikt iSd § 92 StPO handelt. Die Ermächtigung ist von den jeweiligen Rechtsgutträgern zu erteilen. Das sind diejenigen, zu deren Kenntnisnahme die übermittelten Daten entweder bestimmt sind bzw von denen sie befugterweise stammen.1065 Sachlich ist das Bezirksgericht zuständig ( § 30 Abs 1 StPO ). 1062 Im Sinne eines selbst benützen, einen anderen zugänglich machen oder veröf- fentlichen. 1063 Vgl Reindl-Krauskopf in WK 2 § 119 a Rz 9. 1064 Siehe dazu bereits zu § 118 a Abs 1. 1065 Siehe dazu auch Thiele in SbgK § 119 a Rz 57.
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Das materielle Computerstrafrecht
Titel
Das materielle Computerstrafrecht
Autor
Christian Bergauer
Verlag
Jan Sramek Verlag
Ort
Wien
Datum
2016
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 4.0
ISBN
978-3-7097-0043-3
Abmessungen
15.0 x 23.0 cm
Seiten
700
Schlagwörter
Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
Kategorien
Informatik
Recht und Politik

Inhaltsverzeichnis

  1. Ausgangssituation, Begrifflichkeiten undRechtsentwicklung 1
  2. Dogmatische Betrachtung des Computerstrafrechts im engen Sinn 73
  3. Schlussbetrachtungen 573
  4. Ausblick » StRÄG 2015 « 607
  5. Quellenverzeichnis 631
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