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216 Christian Bergauer
Christian Bergauer • Das materielle
Computerstrafrecht¶
E. Sonstige Verletzungen des
Telekommunikationsgeheimnisses iSd § 120 Abs 2 a
§ 120 [ Auszug ] ( 2 a ) Wer eine im Wege einer Telekommunikation über-
mittelte und nicht fĂĽr ihn bestimmte Nachricht in der Absicht, sich
oder einem anderen Unbefugten vom Inhalt dieser Nachricht Kenntnis
zu verschaffen, aufzeichnet, einem anderen Unbefugten zugänglich
macht oder veröffentlicht, ist, wenn die Tat nicht nach den vorstehen-
den Bestimmungen oder nach einer anderen Bestimmung mit strenge-
rer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit
Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen zu bestrafen.
( 3 ) Der Täter ist nur mit Ermächtigung des Verletzten zu verfolgen.1066
Mit dem StRÄG 2002 wurde auch eine Änderung iZm dem vormals un-
ter gerichtliche Strafe gestellten Geheimnismissbrauch nach § 102 TKG
( 1997 ) 1067 erforderlich. Da trotz Neufassung des § 119 – ebenfalls durch
das StRÄG 2002 – § 102 TKG aF ( 1997 ) davon aber nicht vollständig um-
fasst war und eine ersatzlose Streichung dieser Strafbestimmung daher
nicht in Frage kam, wurde eine diesbezügliche Abgrenzung zu § 119
nunmehr im Kernstrafrecht umgesetzt, welche wegen der Vergleich-
barkeit der Tathandlungen 1068 allerdings bei § 120 unter einem neuen
Absatz 2 a Eingang gefunden hat.1069 Die Eingliederung des Delikts un-
ter die Deliktsbezeichnung » Missbrauch von Tonaufnahme- und Ab-
hörgeräten « ist aber wohl verfehlt.1070 » Die Geräte « zur Aufzeichnung
von Nachrichten ( wie eine Vorrichtung, ein Computer usw ) werden
nämlich gerade nicht – wie es etwa in den §§ 119 f der Fall ist – tat-
bestandlich behandelt. Die Form des Empfangs von Nachrichten ist
mit » im Wege einer Telekommunikation « iSd § 119 gleichzusetzen und
auch bei dem für die Strafbarkeit verlangten Vorsatz im Stärkegrad der
Absicht nach § 5 Abs 2 ist von einer korrespondierenden subjektiven
Anforderung auszugehen.1071 Die Tathandlung des » Aufzeichnens « wird
nun aus dem § 102 TKG aF ( 1997 ) ins StGB übernommen und durch
die an § 120 Abs 2 orientierten Handlungen des » Zugänglichmachens «
1066 BGBl 60 / 1974 idF I 56 / 2006.
1067 Aufgehoben durch BGBl I 134 / 2002.
1068 Im Sinne des Aufzeichnens und Mitteilens von Nachrichten.
1069 Siehe ErlRV 1166 BlgNR XXI. GP, 27.
1070 Vgl Thiele in SbgK § 120 Rz 27; weiters Schmölzer, ZStW 2011 / 123, 709 ( 729 ).
1071 Vgl ErlRV 1166 BlgNR XXI. GP, 27.
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Das materielle Computerstrafrecht
- Title
- Das materielle Computerstrafrecht
- Author
- Christian Bergauer
- Publisher
- Jan Sramek Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2016
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0043-3
- Size
- 15.0 x 23.0 cm
- Pages
- 700
- Keywords
- Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
- Categories
- Informatik
- Recht und Politik