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236 Christian Bergauer
Christian Bergauer • Das materielle
Computerstrafrecht¶
zwar nicht die ursprüngliche Nachricht weitergeleitet werden, aber das
Schutzobjekt der Außenwelt, nämlich der » Inhalt einer Nachricht «.1159
§ 120 Abs 2 a verfügt über eine explizite doppelte Subsidiaritätsan-
weisung zu Gunsten der » vorstehenden Bestimmungen « ( dh für § 120
Abs 1 und 2 ) oder einer anderen Bestimmung, die mit strengerer Strafe
bedroht ist ( wie zB § 119 1160 ). Eine Notwendigkeit oder gar ein Mehrwert
der ersten Subsidiaritätsklausel gegenüber der zweiten lässt sich aber
nicht ausmachen, sehen doch auch die Rechtsfolgen des § 120 Abs 1
und § 120 Abs 2 bereits strengere Strafdrohungen als § 120 Abs 2 a vor.1161
9. Sonstiges
Aufgrund des Strafsatzes ( Freiheitsstrafe bis zu 3 Monaten oder Geld-
strafe bis zu 180 Tagessätzen ) fällt § 120 Abs 2 a in die sachliche Zustän-
digkeit des Bezirksgerichts ( § 30 Abs 1 StPO ).
Es handelt sich dabei gem § 120 Abs 3 um ein Ermächtigungsdelikt
iSd § 92 StPO, wobei die Ermächtigung von den jeweiligen Rechtsgut-
trägern zu erteilen ist. Das sind diejenigen, zu deren Kenntnisnahme
die übermittelten Daten entweder bestimmt sind bzw von denen sie
befugterweise stammen.1162
II. Vermögensbezogene Computerdelikte
Die ersten echten Computerdelikte im Kernstrafrecht ( § 126 a und
§ 148 a ) wurden mit dem StRÄG 1987 1163 eingeführt und sind überwie-
gend 1164 dem Vermögensstrafrecht zugeordnet.
Die im öStGB systematische Eingliederung dieser Delikte im sechs-
ten Abschnitt bei den strafbaren Handlungen gegen fremdes Vermö-
gen wurde allerdings durch die CCC bzw den EU-Rahmenbeschluss
1159 Offensichtlich finden sich aber Lewisch / Reindl-Krauskopf in WK 2 § 120 Rz 31d und
31e damit ab.
1160 Siehe auch Birklbauer / Hilf / Tipold, Strafrecht BT I 2 §§ 119, 119a, 120 Rz 18.
1161 Vgl auch Bergauer / Schmölzer in Jahnel / Mader / Staudegger, IT-Recht 3, 635 ( 665 ).
1162 Siehe dazu auch Thiele in SbgK § 120 Rz 103 f.
1163 BGBl 605 / 1987.
1164 Welche Rechtsgüter darüber hinaus noch geschützt werden, wird in der Ausarbei-
tung dieser Delikte noch gesondert angeführt.
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Das materielle Computerstrafrecht
- Title
- Das materielle Computerstrafrecht
- Author
- Christian Bergauer
- Publisher
- Jan Sramek Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2016
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0043-3
- Size
- 15.0 x 23.0 cm
- Pages
- 700
- Keywords
- Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
- Categories
- Informatik
- Recht und Politik