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Das materielle Computerstrafrecht
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246 Christian Bergauer Christian Bergauer • Das materielle Computerstrafrecht¶ f. Makro- bzw Skriptviren 1221 Als » Makro « bezeichnet man ein kleines Programm, das der Automati- sierung von Routineaufgaben in diversen Programmen dienen soll.1222 Dabei sind häufig die weitverbreiteten Programme der Firma Microsoft ( vgl Word, Excel, Access, Powerpoint ) betroffen, in denen für die Pro- grammierung solcher Makros die Makrosprache » Visual Basic for Ap- plications « ( VBA ) Verwendung findet. Damit können Befehle zur Steu- erung von zB MS-Windows oder MS-Office verarbeitet werden. Makros sind allerdings nur in der Programmumgebung funktionstüchtig, von der sie unterstützt werden. Außerhalb einer solchen Umgebung ist ein VBA-Makro – und daher auch ein solcher Makrovirus – grundsätzlich nicht lauffähig. Die meisten Office-Makroviren befallen nicht selten so- fort die Standard-Vorlagedateien und in weiterer Folge auch jedes neu erstellte Dokument.1223 Ein » Skript « ist eine Sammlung von Anweisungen – ähnlich einem Makro – die als Quelltext vorliegt und von einem geeigneten Interpre- ter in Echtzeit zeilenweise übersetzt und ausgeführt wird ( zB VBS 1224 ). Makro- und Skriptviren sind keine kompilierten ( Binär- ) Programme, sondern liegen als ein von einem Interpreter abzuarbeitender Quell- code vor, der von einem geeigneten Befehlsinterpreter prozessiert wer- den muss. Die schädigende Funktionalität dieser Viren unterscheidet sich kaum von anderen Virentypen, wobei Skriptviren sogar E-Mail-At- tachments ohne Interaktion des Empfängers ausführen können.1225 g. Speicherresidente- bzw TSR-Viren Das Akronym » TSR « 1226 stammt aus der Zeit der Microsoft » DOS « 1227-Be- triebssysteme. Durch diese Funktionalität konnten Programme ein Codesegment im Arbeitsspeicher hinterlassen, um ausführbar zu blei- ben. Das Programm blieb daher im Arbeitsspeicher und konnte durch 1221 Vgl Harley / Slade / Gattiker, Anti-Viren-Buch, 167 ff; weiters Solomon, Computer Se- curity, 63. 1222 Siehe Solomon, Computer Security, 52. 1223 Siehe Kersken, IT-Handbuch 5, 1060. 1224 Microsoft » Visual Basic Script «. 1225 Vgl Winterer, Viren, 89. 1226 » Terminate and stay resident «. 1227 » Disc Operating System «.
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Das materielle Computerstrafrecht
Title
Das materielle Computerstrafrecht
Author
Christian Bergauer
Publisher
Jan Sramek Verlag
Location
Wien
Date
2016
Language
German
License
CC BY-NC 4.0
ISBN
978-3-7097-0043-3
Size
15.0 x 23.0 cm
Pages
700
Keywords
Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
Categories
Informatik
Recht und Politik

Table of contents

  1. Ausgangssituation, Begrifflichkeiten undRechtsentwicklung 1
  2. Dogmatische Betrachtung des Computerstrafrechts im engen Sinn 73
  3. Schlussbetrachtungen 573
  4. Ausblick » StRÄG 2015 « 607
  5. Quellenverzeichnis 631
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