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246 Christian Bergauer
Christian Bergauer • Das materielle
Computerstrafrecht¶
f. Makro- bzw Skriptviren 1221
Als » Makro « bezeichnet man ein kleines Programm, das der Automati-
sierung von Routineaufgaben in diversen Programmen dienen soll.1222
Dabei sind häufig die weitverbreiteten Programme der Firma Microsoft
( vgl Word, Excel, Access, Powerpoint ) betroffen, in denen fĂĽr die Pro-
grammierung solcher Makros die Makrosprache » Visual Basic for Ap-
plications « ( VBA ) Verwendung findet. Damit können Befehle zur Steu-
erung von zB MS-Windows oder MS-Office verarbeitet werden. Makros
sind allerdings nur in der Programmumgebung funktionstĂĽchtig, von
der sie unterstĂĽtzt werden. AuĂźerhalb einer solchen Umgebung ist ein
VBA-Makro – und daher auch ein solcher Makrovirus – grundsätzlich
nicht lauffähig. Die meisten Office-Makroviren befallen nicht selten so-
fort die Standard-Vorlagedateien und in weiterer Folge auch jedes neu
erstellte Dokument.1223
Ein » Skript « ist eine Sammlung von Anweisungen – ähnlich einem
Makro – die als Quelltext vorliegt und von einem geeigneten Interpre-
ter in Echtzeit zeilenweise ĂĽbersetzt und ausgefĂĽhrt wird ( zB VBS 1224 ).
Makro- und Skriptviren sind keine kompilierten ( Binär- ) Programme,
sondern liegen als ein von einem Interpreter abzuarbeitender Quell-
code vor, der von einem geeigneten Befehlsinterpreter prozessiert wer-
den muss. Die schädigende Funktionalität dieser Viren unterscheidet
sich kaum von anderen Virentypen, wobei Skriptviren sogar E-Mail-At-
tachments ohne Interaktion des Empfängers ausführen können.1225
g. Speicherresidente- bzw TSR-Viren
Das Akronym » TSR « 1226 stammt aus der Zeit der Microsoft » DOS « 1227-Be-
triebssysteme. Durch diese Funktionalität konnten Programme ein
Codesegment im Arbeitsspeicher hinterlassen, um ausfĂĽhrbar zu blei-
ben. Das Programm blieb daher im Arbeitsspeicher und konnte durch
1221 Vgl Harley / Slade / Gattiker, Anti-Viren-Buch, 167 ff; weiters Solomon, Computer Se-
curity, 63.
1222 Siehe Solomon, Computer Security, 52.
1223 Siehe Kersken, IT-Handbuch 5, 1060.
1224 Microsoft » Visual Basic Script «.
1225 Vgl Winterer, Viren, 89.
1226 » Terminate and stay resident «.
1227 » Disc Operating System «.
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Das materielle Computerstrafrecht
- Title
- Das materielle Computerstrafrecht
- Author
- Christian Bergauer
- Publisher
- Jan Sramek Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2016
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0043-3
- Size
- 15.0 x 23.0 cm
- Pages
- 700
- Keywords
- Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
- Categories
- Informatik
- Recht und Politik