Web-Books
im Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Informatik
Das materielle Computerstrafrecht
Seite - 246 -
  • Benutzer
  • Version
    • Vollversion
    • Textversion
  • Sprache
    • Deutsch
    • English - Englisch

Seite - 246 - in Das materielle Computerstrafrecht

Bild der Seite - 246 -

Bild der Seite - 246 - in Das materielle Computerstrafrecht

Text der Seite - 246 -

246 Christian Bergauer Christian Bergauer • Das materielle Computerstrafrecht¶ f. Makro- bzw Skriptviren 1221 Als » Makro « bezeichnet man ein kleines Programm, das der Automati- sierung von Routineaufgaben in diversen Programmen dienen soll.1222 Dabei sind häufig die weitverbreiteten Programme der Firma Microsoft ( vgl Word, Excel, Access, Powerpoint ) betroffen, in denen für die Pro- grammierung solcher Makros die Makrosprache » Visual Basic for Ap- plications « ( VBA ) Verwendung findet. Damit können Befehle zur Steu- erung von zB MS-Windows oder MS-Office verarbeitet werden. Makros sind allerdings nur in der Programmumgebung funktionstüchtig, von der sie unterstützt werden. Außerhalb einer solchen Umgebung ist ein VBA-Makro – und daher auch ein solcher Makrovirus – grundsätzlich nicht lauffähig. Die meisten Office-Makroviren befallen nicht selten so- fort die Standard-Vorlagedateien und in weiterer Folge auch jedes neu erstellte Dokument.1223 Ein » Skript « ist eine Sammlung von Anweisungen – ähnlich einem Makro – die als Quelltext vorliegt und von einem geeigneten Interpre- ter in Echtzeit zeilenweise übersetzt und ausgeführt wird ( zB VBS 1224 ). Makro- und Skriptviren sind keine kompilierten ( Binär- ) Programme, sondern liegen als ein von einem Interpreter abzuarbeitender Quell- code vor, der von einem geeigneten Befehlsinterpreter prozessiert wer- den muss. Die schädigende Funktionalität dieser Viren unterscheidet sich kaum von anderen Virentypen, wobei Skriptviren sogar E-Mail-At- tachments ohne Interaktion des Empfängers ausführen können.1225 g. Speicherresidente- bzw TSR-Viren Das Akronym » TSR « 1226 stammt aus der Zeit der Microsoft » DOS « 1227-Be- triebssysteme. Durch diese Funktionalität konnten Programme ein Codesegment im Arbeitsspeicher hinterlassen, um ausführbar zu blei- ben. Das Programm blieb daher im Arbeitsspeicher und konnte durch 1221 Vgl Harley / Slade / Gattiker, Anti-Viren-Buch, 167 ff; weiters Solomon, Computer Se- curity, 63. 1222 Siehe Solomon, Computer Security, 52. 1223 Siehe Kersken, IT-Handbuch 5, 1060. 1224 Microsoft » Visual Basic Script «. 1225 Vgl Winterer, Viren, 89. 1226 » Terminate and stay resident «. 1227 » Disc Operating System «.
zurück zum  Buch Das materielle Computerstrafrecht"
Das materielle Computerstrafrecht
Titel
Das materielle Computerstrafrecht
Autor
Christian Bergauer
Verlag
Jan Sramek Verlag
Ort
Wien
Datum
2016
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 4.0
ISBN
978-3-7097-0043-3
Abmessungen
15.0 x 23.0 cm
Seiten
700
Schlagwörter
Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
Kategorien
Informatik
Recht und Politik

Inhaltsverzeichnis

  1. Ausgangssituation, Begrifflichkeiten undRechtsentwicklung 1
  2. Dogmatische Betrachtung des Computerstrafrechts im engen Sinn 73
  3. Schlussbetrachtungen 573
  4. Ausblick » StRÄG 2015 « 607
  5. Quellenverzeichnis 631
Web-Books
Bibliothek
Datenschutz
Impressum
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Das materielle Computerstrafrecht