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348 Christian Bergauer
Christian Bergauer • Das materielle
Computerstrafrecht¶
Aufgrund der vielfach ähnlichen, aber nicht identen Tatbestands-
merkmale des § 10 ZuKG kann es mit diesem Vorbereitungsdelikt zu
Subsumtions- und Abgrenzungsschwierigkeiten kommen. Offensicht-
lich ist jedoch, dass § 10 ZuKG auf die gewerbsmäßige Begehung ab-
stellt und daher auch die speziellere Norm darstellt, weshalb sie § 126 c
vorgeht.1700 Dieser Gewichtung entsprechen auch die deutlich unter-
schiedlichen Strafdrohungen. Es handelt sich allerdings bei § 10 ZuKG
um ein Privatanklagedelikt.
14. § 10 Zugangskontrollgesetz
§ 10 ( 1 ) Wer gewerbsmäßig ( § 70 StGB ) Umgehungsvorrichtungen ver-
treibt, verkauft, vermietet oder verpachtet, ist vom Gericht mit Frei-
heitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessät-
zen zu bestrafen.
( 2 ) Ebenso ist zu bestrafen, wer gewerbsmäßig ( § 70 StGB ) Umge-
hungsvorrichtungen herstellt, einfĂĽhrt oder mit dem Vorsatz erwirbt
oder innehat, dass diese auf die im Abs. 1 beschriebene Art und Weise
in Verkehr gebracht werden oder dass mit ihrer Hilfe anderen der Zu-
gang zu einem geschützten Dienst ermöglicht wird.
( 3 ) Wer Umgehungsvorrichtungen ausschlieĂźlich zum privaten Ge-
brauch einfĂĽhrt, erwirbt oder sich sonst verschafft, ist nicht als Betei-
ligter ( § 12 StGB ) zu bestrafen.
( 4 ) Ein Bediensteter oder Beauftragter des Inhabers oder Leiters ei-
nes Unternehmens ( § 5 ) ist nicht zu bestrafen, wenn er eine der in den
Abs. 1 und 2 genannten Handlungen auf Anordnung des Dienst- oder
Auftraggebers vorgenommen hat und ihm wegen seiner wirtschaftli-
chen Abhängigkeit nicht zugemutet werden konnte, die Vornahme der
Tat zu unterlassen.
( 5 ) Der Täter ist nur auf Verlangen des in seinen Rechten verletzten
Diensteanbieters zu verfolgen.1701
Das ZuKG regelt den rechtlichen Schutz von Diensteanbietern, die
Fernsehsendungen, Radiosendungen oder Dienste der Informations-
gesellschaft gegen Entgelt und unter einer Zugangskontrolle bereit-
1700 Vgl ErlRV 1166 BlgNR XXI. GP, 29; vgl auch ErlStV 1645 BlgNR XXIV. GP, 5.
1701 BGBl I 60 / 2000.
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Das materielle Computerstrafrecht
- Title
- Das materielle Computerstrafrecht
- Author
- Christian Bergauer
- Publisher
- Jan Sramek Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2016
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0043-3
- Size
- 15.0 x 23.0 cm
- Pages
- 700
- Keywords
- Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
- Categories
- Informatik
- Recht und Politik