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Das materielle Computerstrafrecht
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Page - 367 - in Das materielle Computerstrafrecht

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367 Dogmatische Betrachtung des Computerstrafrechts im engen Sinn Christian Bergauer • Das materielle Computerstrafrecht ¶ Manipulationen an Datenverarbeitungsanlagen neue Kriminalitätsfor- men darstellen, auf die bislang legislativ nicht Bedacht genommen wor- den war. Man kann nun die diesbezüglichen Ausführungen in den GMat zum Betrug und zur Betrugsähnlichkeit auch schlicht als Begründung des Erfordernisses eines neuen Spezialtatbestandes ( § 148 a ) verstehen. Das Eingehen auf den Betrug respektive die Untreue kann in diesem Zu- sammenhang auch lediglich als Erklärung der Unzulänglichkeit dieser Tatbestände zur Erfassung dieser Phänomene erachtet werden. Wenn in den GMat allerdings davon gesprochen wird, dass die Ge- fährlichkeit und der Schuld- und Unrechtsgehalt von Manipulationen an Datenverarbeitungsanlagen durchaus mit Betrugs- und Untreue- handlungen vergleichbar seien 1797, so kann das nicht heißen, dass hin- ter dem eigenständigen Spezialdelikt des § 148 a stets die » klassischen « Bestimmungen des Betrugs oder der Untreue durch eine fiktive Um- gestaltung des Sachverhalts zu prüfen sind. Außerdem müsste nach der von Reindl vorgeschlagenen » hypothetischen Mensch-anstelle-Ma- schine-Prüfung « schlüssigerweise auch eine solche analoge fiktive Prü- fung für einen » untreueähnlichen « Sachverhalt in Erwägung gezogen werden, gibt es doch Praxisbeispiele, wie sie in den GMat selbst an- gedacht werden, die dabei sehr stark an die Untreue erinnern.1798 Wie würden die Kriterien für eine solche Prüfung iSd § 153 aussehen ? Insgesamt ist daher aus meiner Sicht eine solche Prüfung, die als interpretative Grundlage einen Vergleich mit Kerninhalten anderer Be- stimmungen hat, rechtspolitisch wie dogmatisch zweifelhaft. Reindl ist aber zuzustimmen, dass – sofern man tatsächlich von ei- ner Betrugsähnlichkeit des § 148 a ausginge – diesem Kriterium eine entscheidende Bedeutung für den Unrechtsgehalt zukommen müsste und sich dieses daher auch im Tatbestand niederzuschlagen hätte. Im Zuge der Auseinandersetzung mit etwaigen Einwänden gegen ihre In- terpretation präsentiert sie eine Gegenüberstellung der wesentlichen Merkmale des Betrugs auf der einen und der des Betrügerischen Da- tenverarbeitungsmissbrauchs auf der anderen Seite.1799 Doch in die- sem Vergleich betont Reindl als Äquivalent zur » Täuschung über Tatsa- chen « bei § 146 die » unbefugte « Dateneingabe seitens des § 148 a. Nun ist aber, wie von Schmölzer – oben dargestellt – kritisiert wird, gerade 1797 JAB 359 BlgNR XVII. GP, 15. 1798 Siehe JAB 359 BlgNR XVII. GP, 15. 1799 Siehe Reindl, E-Commerce, 45; weiters Reindl-Krauskopf, Computerstrafrecht 2, 73.
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Das materielle Computerstrafrecht
Title
Das materielle Computerstrafrecht
Author
Christian Bergauer
Publisher
Jan Sramek Verlag
Location
Wien
Date
2016
Language
German
License
CC BY-NC 4.0
ISBN
978-3-7097-0043-3
Size
15.0 x 23.0 cm
Pages
700
Keywords
Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
Categories
Informatik
Recht und Politik

Table of contents

  1. Ausgangssituation, Begrifflichkeiten undRechtsentwicklung 1
  2. Dogmatische Betrachtung des Computerstrafrechts im engen Sinn 73
  3. Schlussbetrachtungen 573
  4. Ausblick » StRÄG 2015 « 607
  5. Quellenverzeichnis 631
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