Web-Books
im Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Informatik
Das materielle Computerstrafrecht
Seite - 367 -
  • Benutzer
  • Version
    • Vollversion
    • Textversion
  • Sprache
    • Deutsch
    • English - Englisch

Seite - 367 - in Das materielle Computerstrafrecht

Bild der Seite - 367 -

Bild der Seite - 367 - in Das materielle Computerstrafrecht

Text der Seite - 367 -

367 Dogmatische Betrachtung des Computerstrafrechts im engen Sinn Christian Bergauer • Das materielle Computerstrafrecht ¶ Manipulationen an Datenverarbeitungsanlagen neue Kriminalitätsfor- men darstellen, auf die bislang legislativ nicht Bedacht genommen wor- den war. Man kann nun die diesbezüglichen Ausführungen in den GMat zum Betrug und zur Betrugsähnlichkeit auch schlicht als Begründung des Erfordernisses eines neuen Spezialtatbestandes ( § 148 a ) verstehen. Das Eingehen auf den Betrug respektive die Untreue kann in diesem Zu- sammenhang auch lediglich als Erklärung der Unzulänglichkeit dieser Tatbestände zur Erfassung dieser Phänomene erachtet werden. Wenn in den GMat allerdings davon gesprochen wird, dass die Ge- fährlichkeit und der Schuld- und Unrechtsgehalt von Manipulationen an Datenverarbeitungsanlagen durchaus mit Betrugs- und Untreue- handlungen vergleichbar seien 1797, so kann das nicht heißen, dass hin- ter dem eigenständigen Spezialdelikt des § 148 a stets die » klassischen « Bestimmungen des Betrugs oder der Untreue durch eine fiktive Um- gestaltung des Sachverhalts zu prüfen sind. Außerdem müsste nach der von Reindl vorgeschlagenen » hypothetischen Mensch-anstelle-Ma- schine-Prüfung « schlüssigerweise auch eine solche analoge fiktive Prü- fung für einen » untreueähnlichen « Sachverhalt in Erwägung gezogen werden, gibt es doch Praxisbeispiele, wie sie in den GMat selbst an- gedacht werden, die dabei sehr stark an die Untreue erinnern.1798 Wie würden die Kriterien für eine solche Prüfung iSd § 153 aussehen ? Insgesamt ist daher aus meiner Sicht eine solche Prüfung, die als interpretative Grundlage einen Vergleich mit Kerninhalten anderer Be- stimmungen hat, rechtspolitisch wie dogmatisch zweifelhaft. Reindl ist aber zuzustimmen, dass – sofern man tatsächlich von ei- ner Betrugsähnlichkeit des § 148 a ausginge – diesem Kriterium eine entscheidende Bedeutung für den Unrechtsgehalt zukommen müsste und sich dieses daher auch im Tatbestand niederzuschlagen hätte. Im Zuge der Auseinandersetzung mit etwaigen Einwänden gegen ihre In- terpretation präsentiert sie eine Gegenüberstellung der wesentlichen Merkmale des Betrugs auf der einen und der des Betrügerischen Da- tenverarbeitungsmissbrauchs auf der anderen Seite.1799 Doch in die- sem Vergleich betont Reindl als Äquivalent zur » Täuschung über Tatsa- chen « bei § 146 die » unbefugte « Dateneingabe seitens des § 148 a. Nun ist aber, wie von Schmölzer – oben dargestellt – kritisiert wird, gerade 1797 JAB 359 BlgNR XVII. GP, 15. 1798 Siehe JAB 359 BlgNR XVII. GP, 15. 1799 Siehe Reindl, E-Commerce, 45; weiters Reindl-Krauskopf, Computerstrafrecht 2, 73.
zurück zum  Buch Das materielle Computerstrafrecht"
Das materielle Computerstrafrecht
Titel
Das materielle Computerstrafrecht
Autor
Christian Bergauer
Verlag
Jan Sramek Verlag
Ort
Wien
Datum
2016
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 4.0
ISBN
978-3-7097-0043-3
Abmessungen
15.0 x 23.0 cm
Seiten
700
Schlagwörter
Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
Kategorien
Informatik
Recht und Politik

Inhaltsverzeichnis

  1. Ausgangssituation, Begrifflichkeiten undRechtsentwicklung 1
  2. Dogmatische Betrachtung des Computerstrafrechts im engen Sinn 73
  3. Schlussbetrachtungen 573
  4. Ausblick » StRÄG 2015 « 607
  5. Quellenverzeichnis 631
Web-Books
Bibliothek
Datenschutz
Impressum
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Das materielle Computerstrafrecht