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Dogmatische Betrachtung des Computerstrafrechts im engen Sinn
Christian Bergauer • Das materielle Computerstrafrecht ¶
tels « in erforderlicher standardisierter Binärcodierung gespeichert, so
sind die Daten zwar codiert, aber die Lesbarkeit und insb die Integ-
rität der Informationen können dadurch keineswegs vor Fälschung
geschützt werden. Mit einer » Codierung « iSd § 74 Abs 1 Z 10 – die aus
diesem Grund notwendigerweise einen Fälschungsschutz implizieren
muss – kann daher nur eine » kryptographische Codierung « samt Ko-
pierschutz gemeint sein.2151 Bei Bankomatkarten stellt wohl in erster
Linie die auf der Karte verschlĂĽsselt gespeicherte PIN ein Sicherheits-
merkmal dar, welche jedoch bei der Bezahlung mittels elektronischer
Geldbörse ( auch Quick-Chip ) gerade nicht verwendet werden muss.
Mangels Erfüllung dieser Kriterien ist wohl entgegen der hM – aber
mit Birklbauer / Hilf / Tipold 2152 – davon auszugehen, dass die elektroni-
sche Geldbörse gerade kein unbares Zahlungsmittel darstellt.
Die Deliktsgruppe um unbare Zahlungsmittel lässt sich in zwei Ka-
tegorien einteilen. Auf der einen Seite ( §§ 241 a bis 241 c; § 241 d ) sind
Bestimmungen vorgesehen, die die Fälschung und Verfälschung bzw
den Umgang mit solchen Falsifikaten pönalisieren, auf der anderen
Seite ( §§ 241 e und 241 f; § 241 g ) wird auf echte ( unverfälschte ) unbare
Zahlungsmittel fokussiert und die Entfremdung bzw der Umgang mit
( entfremdeten ) unbaren Zahlungsmitteln unter Strafe gestellt.
B. Fälschung unbarer Zahlungsmittel ( § 241 a )
§ 241 a ( 1 ) Wer ein falsches unbares Zahlungsmittel mit dem Vorsatz
herstellt oder ein echtes unbares Zahlungsmittel mit dem Vorsatz ver-
fälscht, dass es im Rechtsverkehr wie ein echtes verwendet werde, ist
mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
( 2 ) Wer die Tat gewerbsmäßig oder als Mitglied einer kriminellen Ver-
einigung begeht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fĂĽnf
Jahren zu bestrafen.2153
2151 Siehe ähnlich Sikora, Der strafrechtliche Schutz des bargeldlosen Zahlungsver-
kehrs ( 2008 ) 21 f.
2152 Siehe Birklbauer / Hilf / Tipold, Strafrecht BT I 2 §§ 127, 128 Rz 15.
2153 BGBl 60 / 1974 idF I 15 / 2004.
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Das materielle Computerstrafrecht
- Title
- Das materielle Computerstrafrecht
- Author
- Christian Bergauer
- Publisher
- Jan Sramek Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2016
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0043-3
- Size
- 15.0 x 23.0 cm
- Pages
- 700
- Keywords
- Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
- Categories
- Informatik
- Recht und Politik