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448 Christian Bergauer
Christian Bergauer • Das materielle
Computerstrafrecht¶
Unter einem » längeren Zeitraum « sind zumindest einige Wochen zu
verstehen.2167
Anzumerken ist jedoch, dass eine Qualifikationsnorm bezĂĽglich ei-
ner gewerbsmäßigen Begehung des § 241 a Abs 1 ( auch § 241 e Abs 1 ) 2168
im gesamten zwölften 2169 und dreizehnten 2170 Abschnitt ein systemwid-
riges Novum darstellt. FĂĽr keinen der in diesen Abschnitten des StGB
erfassten Gewährschaftsträger – mit Ausnahme der » unbaren Zah-
lungsmittel « – ist eine Qualifikation bei gewerbsmäßiger Begehung
vorgesehen. Auch der mit diesen Regelungen umzusetzende EU-RB
2001 / 413 / JI 2171 berĂĽcksichtigt eine solche nicht.
C. Annahme, Weitergabe oder Besitz falscher oder
verfälschter Zahlungsmittel ( § 241 b )
§ 241 b Wer ein falsches oder verfälschtes unbares Zahlungsmittel mit
dem Vorsatz, dass es im Rechtsverkehr wie ein echtes verwendet werde,
von einem anderen ĂĽbernimmt, sich oder einem anderen verschafft,
befördert, einem anderen überlässt oder sonst besitzt, ist mit Frei-
heitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.2172
An § 241 a anknüpfend und um eine lückenlose Kette zeitlich aufein-
anderfolgender strafbarer Verhaltensweisen bis zur missbräuchlichen
Verwendung falscher oder verfälschter unbarer Zahlungsmittel zu
schaffen 2173, pönalisiert § 241 b auch denjenigen, der ein falsches oder
verfälschtes unbares Zahlungsmittel iSd § 74 Abs 1 Z 10 von einem an-
deren übernimmt, sich oder einem anderen verschafft, befördert, ei-
nem anderen überlässt oder sonst besitzt. Darüber hinaus muss der
Täter mit dem erweiterten Vorsatz handeln, dass ein solches Zahlungs-
2167 Siehe OGH 08. 06. 2006, 15 Os 35 / 06w; vgl Jerabek in WK 2 § 70 Rz 7 ( Stand Juli 2013 );
vgl Rainer in SbgK § 70 Rz 19 ( Stand Mai 1996 ) mwN.
2168 Vgl § 241 e Abs 2.
2169 Strafbare Handlungen gegen die Zuverlässigkeit von Urkunden und Beweiszei-
chen.
2170 Strafbare Handlungen gegen die Sicherheit des Verkehrs mit Geld, Wertpapieren,
Wertzeichen und unbaren Zahlungsmitteln.
2171 Rahmenbeschluss 2001 / 413 / JI zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zu-
sammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln vom 28. 5. 2001, ABl L 2001 / 149, 1.
2172 BGBl 60 / 1974 idF I 15 / 2004.
2173 Vgl ErlRV 309 BlgNR XXII. GP, 12.
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Das materielle Computerstrafrecht
- Title
- Das materielle Computerstrafrecht
- Author
- Christian Bergauer
- Publisher
- Jan Sramek Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2016
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0043-3
- Size
- 15.0 x 23.0 cm
- Pages
- 700
- Keywords
- Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
- Categories
- Informatik
- Recht und Politik