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464 Christian Bergauer
Christian Bergauer • Das materielle
Computerstrafrecht¶
karte angebracht ist, so ist das Konkurrenzverhältnis äußerst umstrit-
ten. Die GMat 2236, Kienapfel / Schmoller 2237 und Bertel / Schwaighofer 2238
geben in einem solchen Fall einzig dem Vermögensdelikt den Vorrang.
Plöckinger 2239 und Schroll 2240 lassen wiederum das Vermögensdelikt zu-
rĂĽcktreten. Sautner 2241 spricht von echter Idealkonkurrenz, fĂĽr Reindl-
Krauskopf 2242 sind beide letztgenannten Relationen denkbar. Solche
massive Unklarheiten bezüglich des Konkurrenzverhältnisses sollten
auf gesetzgeberische Ebene eindeutig geklärt werden.
3. Deliktsqualifikationen
§ 241 e Abs 2 sieht bei einem gewerbsmäßig ( iSd § 70 ) agierenden Täter
oder bei Verwirklichung durch ein Mitglied einer kriminellen Vereini-
gung ( iSd § 278 Abs 2 ) einen höhere Strafsatz ( sechs Monate bis zu fünf
Jahre Freiheitsstrafe ) vor.
Eine gewerbsmäßige Verwirklichung erfordert die Absicht, sich
durch wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu ver-
schaffen. Dem gewerbsmäßig handelnden Täter muss es daher dar-
auf ankommen ( § 5 Abs 2 ), sich durch die Wiederholung von Strafta-
ten desselben Deliktstyps eine zumindest für einen längeren Zeitraum
wirksame Einkommensquelle zu erschlieĂźen, ohne dass diese regel-
mäßig und dauernd fließen muss. Unter einem » längeren Zeitraum «
sind zumindest einige Wochen zu verstehen.2243
Diese Qualifikationsnorm bezüglich einer gewerbsmäßigen Bege-
hung des § 241 e Abs 1 ist – wie schon bei § 241 a Abs 1 2244 angemerkt –
im gesamten zwölften 2245 und dreizehnten 2246 Abschnitt des StGB ein
systemwidriges Novum. FĂĽr keinen der in diesen Abschnitten des StGB
2236 Vgl ErlRV 309 BlgNR XXII. GP, 15.
2237 Vgl Kienapfel / Schmoller, StudB BT III 2 § 241 e Rz 23 und 39.
2238 Siehe Bertel / Schwaighofer, BT II 11 § 241 e Rz 2 und 7.
2239 Vgl Plöckinger, ÖJZ 2005 / 14, 256.
2240 Siehe Schroll in WK 2 § 241 e Rz 24.
2241 Vgl Sautner, RZ 2004, 26.
2242 Vgl Reindl-Krauskopf, Computerstrafrecht 2, 64.
2243 Siehe OGH 08. 06. 2006, 15 Os 35 / 06w; vgl Jerabek in WK 2 § 70 Rz 7; vgl Rainer in
SbgK § 70 Rz 19 mwN.
2244 Vgl § 241 a Abs 2.
2245 Strafbare Handlungen gegen die Zuverlässigkeit von Urkunden und Beweiszeichen.
2246 Strafbare Handlungen gegen die Sicherheit des Verkehrs mit Geld, Wertpapieren,
Wertzeichen und unbaren Zahlungsmitteln.
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Das materielle Computerstrafrecht
- Title
- Das materielle Computerstrafrecht
- Author
- Christian Bergauer
- Publisher
- Jan Sramek Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2016
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0043-3
- Size
- 15.0 x 23.0 cm
- Pages
- 700
- Keywords
- Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
- Categories
- Informatik
- Recht und Politik