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Dogmatische Betrachtung des Computerstrafrechts im engen Sinn
Christian Bergauer • Das materielle Computerstrafrecht ¶
Die Verbreitung verlangt idZ keine » Massenverbreitung «. Das Pro-
dukt muss lediglich einem anderen zugänglich gemacht werden.2311 Auf
der inneren Tatseite indiziert die Wendung » zum Zweck «, dass der Tä-
ter mit einem erweiterten Vorsatz im Stärkegrad der Absicht ( iSd § 5
Abs 2 ) handeln muss, die Darstellungen zu verbreiten.2312
Auch die gewerbsmäßige Begehung der Tat nach Abs 1 wird durch
§ 207 a Abs 2 Satz 1 Fall 4 qualifiziert. Der Täter muss die Tat in der Ab-
sicht begehen, sich durch die wiederkehrende Begehung eine fortlau-
fende Einnahme zu verschaffen ( § 70 ).
Darüber hinaus sehen § 207 a Abs 2 Satz 2 und Satz 3 weitere straf-
satzerhöhende Umstände vor.2313
4. Sich-Verschaffen und Besitzen inkriminierter Bilder
§ 207 a Abs 3 behandelt – neben § 207 a Abs 3 a – die Konsumentenstraf-
barkeit, in dem die Bestimmung auf das Sich-Verschaffen bzw Besitzen
einer pornographischen Darstellung einer mĂĽndigen ( Satz 1 ) bzw un-
mündigen ( Satz 2 ) minderjährigen Person abzielt. Dafür ist in Satz 1
eine Strafdrohung mit bis zu einem Jahr bzw in Satz 2 bis zu zwei Jah-
ren Freiheitsstrafe vorgesehen. Der Täter muss dabei im Tatzeitpunkt
wenigstens mit dolus eventualis handeln. Strafbar soll in diesem Zu-
sammenhang nur der Besitz oder eine auf einen solchen ausgerichtete
Verschaffungshandlung sein, nicht aber das bloĂźe Betrachten.2314 Beide
Handlungen verlangen Unmittelbarkeit, dh ein Link ( Verweis ) zu in-
kriminierten Bildern, der im Browser unter den Favoriten bzw Lese-
zeichen abgespeichert ist, stellt keinen Besitz derselben dar. In diesem
Sinn verschafft sich auch niemand ein solches Material, wenn er sich
bloĂź den Link darauf abspeichert, ohne sich die Darstellungen selbst
herunterzuladen.
2311 Siehe Philipp in WK 2 § 207 a Rz 19 mwN.
2312 Vgl Hinterhofer in SbgK § 207 a Rz 52.
2313 Zu Überlegungen bezüglich weiterer Qualifikationstatbestände insb zur » Beförde-
rung « von Computerdateien iSd ( Abs 2 Satz 1 Fall 3 ) siehe Reindl-Krauskopf, Com-
puterstrafrecht 2, 43.
2314 Vgl JAB 1848 BlgNR XVIII. GP, 3.
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Das materielle Computerstrafrecht
- Title
- Das materielle Computerstrafrecht
- Author
- Christian Bergauer
- Publisher
- Jan Sramek Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2016
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0043-3
- Size
- 15.0 x 23.0 cm
- Pages
- 700
- Keywords
- Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
- Categories
- Informatik
- Recht und Politik