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Dogmatische Betrachtung des Computerstrafrechts im engen Sinn
Christian Bergauer • Das materielle Computerstrafrecht ¶
Eigenzuständigkeit des Einzelrichters des Landesgerichts gegeben.
§ 207 a Abs 3 Satz 2 sowie der darauf bezugnehmende Abs 3 a, sofern es
unmündige Personen betrifft, fallen aufgrund der Strafdrohung von
» bis zu zwei Jahren « Freiheitsstrafe ohnehin in die Zuständigkeit des
Einzelrichters am Landesgericht ( § 31 Abs 4 Z 1 StPO ).
6. Wissentliche Betrachtung pornographischer Darbietungen
Minderjähriger ( § 215 a Abs 2 a ) 2417
§ 215 a [ Auszug ] ( 2 a ) Wer wissentlich eine pornographische Darbietung,
an der eine mündige minderjährige Person mitwirkt, betrachtet, ist
mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen. Mit Freiheitsstrafe
bis zu zwei Jahren ist zu bestrafen, wer wissentlich eine pornographi-
sche Darbietung, an der eine unmündige Person mitwirkt, betrach-
tet.2418
Mit Einführung des § 215 a Abs 2 a durch die Strafgesetznovelle 2011 2419
wurde der Umsetzung von Art 21 Abs 1 lit c des Übereinkommens des
Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und se-
xuellem Missbrauch 2420 Rechnung getragen.
Art 21 Abs 1 lit c der Konvention sieht vor, den wissentlichen Kon-
sum einer pornographischen Darbietung, an der Kinder mitwirken,
unter Strafe zu stellen. Unter Kindern im Sinn dieser Vorgabe versteht
der Konventionsgeber nach Art 3 lit a Personen unter 18 Jahren. Ge-
schützt werden – also nach österr Rechtsterminologie – die Minderjäh-
rigen ua vor sexueller Ausbeutung.2421
Als Tathandlung ist das wissentliche Betrachten einer pornographi-
schen Darbietung, an der ein mündiger Minderjähriger ( Satz 1 ) bzw
ein Unmündiger ( Satz 2 ) mitwirkt, normiert. Unmündig ist eine Per-
son gem § 74 Abs 1 Z 1, wenn sie das 14. Lebensjahr noch nicht vollen-
2417 Es wird nachfolgend lediglich die hier interessierende Bestimmung des § 215 a
Abs 2 a behandelt. Die übrigen Delikte des § 215 a werden mangels relevanter Com-
puterstrafrechtsbezogenheit ausgeklammert.
2418 BGBl 60 / 1974 idF I 116 / 2013.
2419 BGBl I 130 / 2011.
2420 Convention on the Protection of Children against Sexual Exploitation and Se-
xual Abuse ( CETS 201 ), < conventions.coe.int / Treaty / en / Treaties / Html / 201.htm >
( 01. 04. 2014 ); BGBl III 96 / 2011.
2421 Vgl List in SbgK § 215 a Rz 4 ( Stand November 2009 ).
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Das materielle Computerstrafrecht
- Title
- Das materielle Computerstrafrecht
- Author
- Christian Bergauer
- Publisher
- Jan Sramek Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2016
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0043-3
- Size
- 15.0 x 23.0 cm
- Pages
- 700
- Keywords
- Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
- Categories
- Informatik
- Recht und Politik