Page - 510 - in Das materielle Computerstrafrecht
Image of the Page - 510 -
Text of the Page - 510 -
510 Christian Bergauer
Christian Bergauer • Das materielle
Computerstrafrecht¶
10. Sonstiges
Das Offizialdelikt des § 215 a Abs 2 a erster Satz fällt aufgrund der Straf-
drohung in die sachliche Zuständigkeit des Bezirksgerichts, was wohl
auf ein Redaktionsversehen schließen lässt, da für die vergleichbare
Bestimmung des § 207 a Abs 3 a ( auch hins mündiger Minderjähriger ) –
wie für die des § 207 a Abs 3 ( auch Satz 1 ) – die ( teils ausnahmsweise )
Zuständigkeit des Einzelrichters am Landesgericht gem § 31 Abs 4
Z 2 StPO iVm § 30 Abs 1 Z 9 StPO besteht.2444 Dies sollte wohl auch für
§ 215 a Abs 2 a Satz 1 nachgebessert werden.
§ 215 a Abs 2 a zweiter Satz fällt gem § 31 Abs 4 Z 1 StPO in die Zustän-
digkeit des Einzelrichters am Landesgericht.
B. Exkurs: Pornographiegesetz
§ 1 ( 1 ) Eines Verbrechens macht sich schuldig, wer in gewinnsüchtiger
Absicht
a ) unzĂĽchtige Schriften, Abbildungen, Laufbilder oder andere unzĂĽch-
tige Gegenstände herstellt, verlegt oder zum Zwecke der Verbreitung
vorrätig hält,
b ) solche Gegenstände einführt, befördert oder ausführt,
c ) solche Gegenstände anderen anbietet oder überläßt, sie öffentlich
ausstellt, aushängt, anschlägt oder sonst verbreitet oder solche
Laufbilder anderen vorfĂĽhrt,
d ) sich öffentlich oder vor mehreren Leuten oder in Druckwerken oder
verbreiteten Schriften zu einer der in den lit. a bis c bezeichneten
Handlungen erbietet,
e ) auf die in lit. d bezeichnete Weise bekanntgibt, wie von wem oder
durch wen unzüchtige Gegenstände erworben oder ausgeliehen oder
wo solche Gegenstände besichtigt werden können.
( 2 ) Die Tat wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft. Neben
der Freiheitsstrafe kann eine Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen ver-
hängt werden.
2444 Siehe Bergauer / Schmölzer in Jahnel / Mader / Staudegger, IT-Recht 3, 635 ( 680 ).
back to the
book Das materielle Computerstrafrecht"
Das materielle Computerstrafrecht
- Title
- Das materielle Computerstrafrecht
- Author
- Christian Bergauer
- Publisher
- Jan Sramek Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2016
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0043-3
- Size
- 15.0 x 23.0 cm
- Pages
- 700
- Keywords
- Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
- Categories
- Informatik
- Recht und Politik