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Dogmatische Betrachtung des Computerstrafrechts im engen Sinn
Christian Bergauer • Das materielle Computerstrafrecht ¶
verbreitung in Frage kommen. Das können bspw Websites, Internet-
Tauschbörsen, Chat-Rooms oder Massen-E-Mails 2472 sein.
Wird allerdings die Tathandlung nicht durch, sondern lediglich mit
Beziehung auf Druckwerke begangen, liegt wiederum kein Medienin-
haltsdelikt vor.2473
Aufgrund der Strafdrohung fällt § 1 PornG grundsätzlich in die
sachliche Zuständigkeit des Bezirksgerichts ( § 30 Abs 1 StPO ). Im Fall
der Begehung als Medieninhaltsdelikt ist gem § 41 Abs 2 und 3 Me-
dienG die Sonderzuständigkeit des Einzelrichters des Landesgerichts
fĂĽr Strafsachen gegeben.
( Exkurs Ende )
C. Anbahnung von Sexualkontakten zu UnmĂĽndigen
( § 208 a ) – » Cyber-Grooming «
§ 208 a ( 1 ) Wer einer unmündigen Person in der Absicht, an ihr eine
strafbare Handlung nach den §§ 201 bis 207 a Abs. 1 Z 1 zu begehen,
1. im Wege einer Telekommunikation, unter Verwendung eines Com-
putersystems oder
2. auf sonstige Art unter Täuschung über seine Absicht ein persönli-
ches Treffen vorschlägt oder ein solches mit ihr vereinbart und eine
konkrete Vorbereitungshandlung zur Durchführung des persönli-
chen Treffens mit dieser Person setzt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu
zwei Jahren zu bestrafen.
( 1 a ) Wer zu einer unmĂĽndigen Person in der Absicht, eine strafbare
Handlung nach § 207 a Abs. 3 oder 3 a in Bezug auf eine pornographi-
sche Darstellung ( § 207 a Abs. 4 ) dieser Person zu begehen, im Wege
einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines Computersys-
tems Kontakt herstellt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder
Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
( 2 ) Nach Abs. 1 und 1 a ist nicht zu bestrafen, wer freiwillig und bevor
die Behörde ( § 151 Abs. 3 ) von seinem Verschulden erfahren hat, sein
Vorhaben aufgibt und der Behörde sein Verschulden offenbart.
2472 Vgl dazu LG Klagenfurt 10. 01. 2008, 7 Bl 121 / 07y = jusIT 2008 / 44, 95 ( Bergauer ); vgl
auch Wittmann / Zöchbauer in Röggla / Wittmann / Zöchbauer ( Hrsg ), Medienrecht.
Praxiskommentar ( 2012 ) MedienG § 1 Rz 10.
2473 Siehe OGH 13. 02. 1997, 12 Os 183 / 96.
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Das materielle Computerstrafrecht
- Title
- Das materielle Computerstrafrecht
- Author
- Christian Bergauer
- Publisher
- Jan Sramek Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2016
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0043-3
- Size
- 15.0 x 23.0 cm
- Pages
- 700
- Keywords
- Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
- Categories
- Informatik
- Recht und Politik