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Dogmatische Betrachtung des Computerstrafrechts im engen Sinn
Christian Bergauer • Das materielle Computerstrafrecht ¶
7. Stalking durch » Identitätsmissbrauch « ( § 107 a Abs 2 Z 3 )
§ 107 a Abs 2 Z 3 erfasst Fälle, in denen der Täter unter Verwendung per-
sonenbezogener Daten des Opfers Waren 2672 oder Dienstleistungen 2673
für diese Person bestellt. Im Wesentlichen wird dabei an den Identitäts-
missbrauch gedacht, bei dem sich der Täter für das Opfer ausgibt und
unter dessen Namen irgendwelche Waren oder Dienstleistungen be-
stellt.2674 Der Täter missbraucht in diesem Zusammenhang personen-
bezogene Daten des Opfers als Rechnungs- und Lieferadresse. Die Be-
einträchtigung für das Opfer ergibt sich dadurch überwiegend aus dem
Erhalt der Rechnungsforderungen und nicht bestellter Waren, die er
mit entsprechendem Aufwand abwehren bzw zurĂĽcksenden muss.2675
Des Weiteren ist an Fälle zu denken, in denen der Täter zwar in seinem
eigenen Namen Waren oder Dienstleistungen bestellt, diese aber un-
ter Angabe personenbezogener Daten des Opfers der gestalkten Per-
son liefern lässt. Der Täter verwendet in solchen Fällen, die Daten des
Opfers als Lieferadresse.2676 Hier wird das Opfer durch die Zusendung
der nicht von ihm bestellten Waren belästigt. Genauso vom Wortlaut
dieser Handlungsvariante ( arg » für sie « ) umfasst sind Fälle, in denen
der Täter stellvertretend für das Opfer Waren oder Dienstleistungen
bestellt, diese dann aber an dritte Personen ( zB Freunde oder Feinde
des Opfers ) liefern lässt.2677 Wach weist überzeugend darauf hin, dass
solche Fälle ebenfalls eine unzumutbare Beeinträchtigung der Lebens-
führung hervorrufen können, wenn bspw das Opfer mit Rechnungen
von Lieferanten konfrontiert werden, nachdem die belieferten Dritten
die Waren bereits gutgläubig verbraucht haben.2678
2672 Zu denken wäre etwa an Sex-Spielzeug, Porno-Filme, Viagra, Pizza, Unterwäsche
usw.
2673 Beispielsweise Beauftragung eines Hostessenservices, eines Strippers, einer Part-
nervermittlung.
2674 Vgl etwa Schwaighofer in WK 2 § 107 a Rz 23.
2675 Vgl Fuchs / Reindl-Krauskopf, BT I 4, 96.
2676 Siehe Beclin in BMJ, 34. Ottensteiner Fortbildungsseminar, 103 ( 120 ); weiters Wach
in SbgK § 107 a Rz 38 und 41.
2677 Siehe dazu Wach in SbgK § 107 a Rz 41.
2678 Siehe Wach in SbgK § 107 a Rz 41.
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Das materielle Computerstrafrecht
- Title
- Das materielle Computerstrafrecht
- Author
- Christian Bergauer
- Publisher
- Jan Sramek Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2016
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0043-3
- Size
- 15.0 x 23.0 cm
- Pages
- 700
- Keywords
- Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
- Categories
- Informatik
- Recht und Politik