Web-Books
in the Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Informatik
Das materielle Computerstrafrecht
Page - 575 -
  • User
  • Version
    • full version
    • text only version
  • Language
    • Deutsch - German
    • English

Page - 575 - in Das materielle Computerstrafrecht

Image of the Page - 575 -

Image of the Page - 575 - in Das materielle Computerstrafrecht

Text of the Page - 575 -

575 Schlussbetrachtungen Christian Bergauer • Das materielle Computerstrafrecht ¶ kreten Sachverhalt stets dynamisch beurteilt werden, was zu einer ein- zelfallbezogenen » Skalierung des Tatobjekts « führt. Diese Beurteilung ist in weiterer Folge zur Klärung der Frage notwendig, ob eine tatbe- standsgemäße spezifische Sicherheitsvorrichtung im gegenständli- chen Computersystem überhaupt angebracht war. Was das Überwinden dieser Vorkehrung anlangt, so erfordert eine solche während der Ausführungshandlung die » Konfrontation « des Tä- ters mit derselben, zB durch Ausarbeitung eines Überwindungsplans und deren anschließende direkte Bezwingung. Bezüglich des Überwin- dens der Sicherheitsvorkehrung sind, auch was die kriminelle Energie des Täters betrifft, höhere Anforderungen zu stellen als bei einem blo- ßen Umgehen. Eröffnet sich daher eine zusätzliche Möglichkeit für ei- nen Zugriff auf das System, ohne auf ein Hindernis zu stoßen, so liegt kein tatbestandliches Überwinden vor. Im Zusammenhang mit § 118 a Abs 1 wäre es treffender, den Wort- laut des Tatbestands an die Deliktsbezeichnung anzupassen und auf den » Zugriff auf « ein Computersystem abzustellen. Der erste Teil des umfangreichen erweiterten Vorsatzes, die Spio- nageabsicht, verlangt, dass der Täter zum Tatzeitpunkt in der Absicht handelt, sich oder einem anderen Unbefugten Kenntnis von in » einem « Computersystem gespeicherten und nicht für ihn bestimmten Daten zu verschaffen. Daraus wird ersichtlich, dass sich die subjektive Ziel- vorstellung des Täters dem Wortlaut nach nicht ausschließlich auf die Daten des Systems richten muss, auf das sich der Täter auf der äuße- ren Tatseite widerrechtlich Zugriff verschafft hat. Sinnvollerweise wird man wohl die überschießenden Innentendenzen an den objektiven Tatbestand insoweit anschließen müssen, als die Absicht verfolgt wer- den muss, sich von den Daten Kenntnis zu verschaffen, die sich auch auf dem Computersystem befinden, zu dem sich der Täter ( nach der Unrechtsbeschreibung des objektiven Tatbestands ) Zugang verschafft hat. Der subjektive Tatbestand ist folglich teleologisch zu reduzieren. Betrachtet man die Natur des § 118 a Abs 1 unter Einbeziehung der kumulativ erforderlichen überschießenden Innentendenzen, so lassen sich insgesamt drei Erfolge erkennen. Die Erfüllung des objektiven Tatbestands führt tatbestandlich betrachtet zum Zwischenerfolg des Zugriffverschaffens auf ein fremdes Computersystem. Der anvisierte erste Enderfolg ( die Datenspionageabsicht ) und der beabsichtigte zweite Enderfolg ( die Vermögensvorteilsverschaffung bzw Nachteils- zufügung ) müssen dagegen vom Täter nur angestrebt werden. Darü-
back to the  book Das materielle Computerstrafrecht"
Das materielle Computerstrafrecht
Title
Das materielle Computerstrafrecht
Author
Christian Bergauer
Publisher
Jan Sramek Verlag
Location
Wien
Date
2016
Language
German
License
CC BY-NC 4.0
ISBN
978-3-7097-0043-3
Size
15.0 x 23.0 cm
Pages
700
Keywords
Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
Categories
Informatik
Recht und Politik

Table of contents

  1. Ausgangssituation, Begrifflichkeiten undRechtsentwicklung 1
  2. Dogmatische Betrachtung des Computerstrafrechts im engen Sinn 73
  3. Schlussbetrachtungen 573
  4. Ausblick » StRÄG 2015 « 607
  5. Quellenverzeichnis 631
Web-Books
Library
Privacy
Imprint
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Das materielle Computerstrafrecht