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Schlussbetrachtungen
Christian Bergauer • Das materielle Computerstrafrecht ¶
an der der Berechtigte ein anerkanntes Affektionsinteresse hat, un-
widerruflich gelöscht hat und die weder rekonstruier- noch wiederbe-
schaffbar ist.
Einen weiteren Problembereich eröffnet die Frage nach der » Iden-
tität der Sache « iZm Tatbeständen, die auf Daten und deren Informa-
tionsgehalt abstellen. Wird § 126 a durch das unwiederbringliche Lö-
schen eines Computerprogramms verwirklicht, so ist damit nicht
zwingend auch schon eine Vermögensschädigung verbunden. Das
Vermögensinteresse liegt nämlich nicht in den vom Tatbestand an-
visierten Daten im engen Sinn, sondern im Informationsgehalt, der
durch diese Daten verkörpert wird ( hier als » Daten im weiten Sinn «
bezeichnet ). Werden Computerdaten tatsächlich gelöscht, kann der
geschützte » Informationswert « durch andere ( zuvor reproduzierte )
Daten mit derselben Information noch erhalten sein. Sofern kein ins
Gewicht fallender Aufwand mit der Verschaffung dieser Information
verbunden ist, bleibt ein Schaden trotz tatsächlicher Löschung von Da-
ten aus. In der analogen Welt würde sich dieses Phänomen als Parado-
xon zeigen, wenn nämlich der Täter eine spezielle antike Vase mit dem
Hammer zerschlagen wĂĽrde, genau eine solche Vase, die erst nach der
Tat vermögenswirksam zu Tage tritt, mit allen besonderen Eigenschaf-
ten und Merkmalen dennoch unversehrt beim EigentĂĽmer vorhanden
wäre. Schon allein die Vorstellung eines solchen Beispiels mit körperli-
chen Gegenständen erweist sich als äußerst schwierig.
Bezüglich moderner Kriminalitätsformen werden sich daher klas-
sische Rechtsfiguren der Strafrechtsdogmatik weiterentwickeln mĂĽs-
sen, um auch hins der IKT-Spezifika sachgerechte Ergebnisse erzielen
zu können.
D. Zur Unzulänglichkeit diverser Tatbestände und zur
problembehafteten Gesetzestechnik
Die hohe polizeiliche Anzeigenanzahl auf der einen Seite und die nied-
rigen gerichtlichen Verurteilungen auf der anderen ( vgl die Statistiken
in der Einleitung dieser Arbeit ), deuten auf mehrere Problemfelder des
Strafrechts im Allgemeinen und der Strafverfolgung im Besonderen
hin. Es kann sein, dass sich international agierende oder hinter Anony-
misierungstools der IKT versteckende Täter schlicht nicht ausforschen
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Das materielle Computerstrafrecht
- Title
- Das materielle Computerstrafrecht
- Author
- Christian Bergauer
- Publisher
- Jan Sramek Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2016
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0043-3
- Size
- 15.0 x 23.0 cm
- Pages
- 700
- Keywords
- Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
- Categories
- Informatik
- Recht und Politik