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Ausblick » StRÄG 2015 «
Christian Bergauer • Das materielle Computerstrafrecht ¶
Nach den GMat genüge für das » Zugänglichmachen «, dass die Mög-
lichkeit des Zugriffs auf den Inhalt eröffnet wird. Der Täter müsse da-
her lediglich den Zugang zum Geheimnis eröffnen. Das Geheimnis
werde » bekannt gemacht «, wenn es der Täter anderen unmittelbar
( schriftlich oder mündlich ) mitteilt. Ein » Veröffentlichen « liege nach
den GMat vor, wenn die geheimen Tatsachen einem unbestimmten
Personenkreis zugänglich gemacht werden.2786
Das Zugänglichmachen ist dem Bekanntmachen vorgelagert und
stellt bereits auf die Eröffnung der Möglichkeit der Kenntnisnahme
des Geheimnisses ab, ohne dass dabei tatsächlich das Geheimnis
schon gebrochen worden sein muss. Bei der Bekanntmachung bricht
der Täter unmittelbar selbst durch Mitteilung der Tatsachen das Ge-
heimnis. Was das Veröffentlichen betrifft, ist auf die obigen Ausfüh-
rungen zu verweisen.2787
Sachspezifisch erfasst der Begriff » Tatsache « hier auch unrichtige
Tatsachen, » da eine Drohung mit der Veröffentlichung oder Bekannt-
gabe von falschen Behauptungen betreffend beispielsweise Krankhei-
ten oder das Veröffentlichen von Nacktfotos, die mit Hilfe von Fotomon-
tage erstellt worden sind, ebenso geeignet sein kann, dem Bedrohten
begründete Besorgnis einzuflößen, wie eine Drohung mit der Bekannt-
gabe von beispielsweise tatsächlich bestehender Krankheiten «.2788
4. Erweiterung des Qualifikationstatbestands des § 147 Abs 1
Z 1 bezüglich § 241 h StGB
Korrespondierend zur neu geschaffenen Bestimmung des § 241 h wird
der Qualifikationstatbestand des § 147 Abs 1 Z 1 um den Fall der » aus-
gespähten Daten eines unbaren Zahlungsmittels « erweitert.
5. Erweiterung der Privilegierung des § 166 um die Delikte
der §§ 241 a ff
Anregungen im Begutachtungsverfahren folgend, wird nun auch die
Deliktsgruppe bezüglich der unbaren Zahlungsmittel ( §§ 241 a ff ) in die
Privilegierung der Begehung im Familienkreis ( § 166 ) einbezogen. Den
2786 ErlRV 689 BlgNR XXV. GP, 15.
2787 Siehe dazu oben.
2788 Vgl ErlRV 689 BlgNR XXV. GP, 15.
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Das materielle Computerstrafrecht
- Title
- Das materielle Computerstrafrecht
- Author
- Christian Bergauer
- Publisher
- Jan Sramek Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2016
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0043-3
- Size
- 15.0 x 23.0 cm
- Pages
- 700
- Keywords
- Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
- Categories
- Informatik
- Recht und Politik