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Geschosswohnungsbau im Ständestaat | 97
Die privaten Projekte erreichten ihre Spitzen im XIII. Bezirk mit 15 Ansuchen, im
XIX. Bezirk mit zehn Ansuchen und im XVI. Bezirk mit 16 Ansuchen. Bis auf drei Projekte
im III. und VI. Bezirk lagen die angesuchten Bauten alle in den äußeren Bezirken. Es ist
ebenfalls ersichtlich, dass von den insgesamt 39 Projekten (mit Einbeziehung der Mehr-
fachnennungen) nur 502 Wohnungen angesucht wurden. Auch Ein- und Zweifamilien-
häuser waren darunter.
Im bundesweiten Vergleich lag die Stadt Wien immer ca. bei einem Drittel oder gar
der Hälfte der gesamten Ansuchen.337 Ein statistischer Zwischenbericht bis 30. September
1937 der 7. Sitzung des WlWFG-Beirates veranschaulicht die genauere Verteilung der
Ansuchen. Mit 837 geplanten Wohnungen war Wien vor allen anderen Bundesländern
mit bundesweit insgesamt 1.393 Wohnungen eindeutig führend.338 Davon sollten rund
596 städtische Wohnungen in zwölf Häusern mit einer jährlichen Gesamtförderungssumme
von öS 5.364.000 unterstützt werden.339 Antragsteller mit den bundesweit meisten Ansu-
chen bis Ende 1937 war demnach die Gemeinde Wien, nicht zuletzt durch die Selbstfi-
nanzierung mittels der gemeindeeigenen Zentralsparkasse der Stadt Wien.
Durch das Kleinwohnungshausförderungsgesetz wurden bis Ende 1937 in Wien, laut Sta-
tistik des Magistrates, insgesamt 1.255 Kleinwohnungen in sieben Flachbauten (Ein- und
Zweifamilienhäuser) und 58 Hochbauten gefördert. Davon entfielen 16 Häuser auf die
Gemeinde Wien, 48 auf private BauwerberInnen und ein Haus auf eine Genossenschaft.
Der finanzielle Aufwand für die Bautätigkeit belief sich auf öS 17.226.279.340 Ab 1938 sollte
mittels Bundesgesetz über die Förderung der Errichtung von Wohnhäusern die Errichtung von
insgesamt 4.910 Wohnungen bis Ende des Jahres bewerkstelligt werden.341
Die Angleichung der Bundesgesetze an die des Wiener Assanierungsfonds wurde
schon im Juni 1937 durch einen Antrag der Grazer Stadtverwaltung im Bundestag ange-
dacht. Die Bestimmungen des Assanierungsfonds bezüglich der Freimachung von Abris-
sobjekten durch Kündigung der Mieterparteien sollte bundesweit übernommen werden.
Die gesetzliche Grundlage, MieterInnen nur dann kündigen zu können, wenn der gesamte
Neubau eine größere Wohnfläche aufweist als der Altbau, sollte dabei um ein Vielfaches
erweitert werden. Damit wurde sukzessive der Mieterschutz abgebaut, wenn er dem
öffentlichen Interesse entgegenstand.342 Zusätzlich forcierte das autoritäre Regime die
337 Dokumente: Beirat nach KlWFG – 1. Übersicht; Beirat nach KlWFG – 2. Übersicht; Beirat nach KlWFG – 3. Übersicht;
Beirat nach KlWFG – 4. Übersicht; Beirat nach KlWFG – 7. Übersicht; Beirat nach KlWFG – 8. Übersicht, in: AdR BMfsV 1,
7. BWSA, Schachtel: 3402, Mappe: Allgemein.
338 Dokument: Statistik der bis 30. September 1937 bewilligten Ansuchen mit Uebernahme der Ausfallbürgschaft nach
dem KlWFG (BGBl. Nr. 74/37) 1937, in: AdR BMfsV 1, 7. BWSA, Schachtel: 3402, Mappe: Allgemein.
339 Aus der Wiener Gemeindestube – Stadtrandsiedlung und Assanierungsbauten, in: Österreichische Bauzeitung, 2. Jg.
Wien, November 1937, Nr. 42, S. 508.
340 Magistrat Wien, Anfrage betreffend den Zuwachs an Wohnungen in Wien in den Jahren 1918/37, in: AdR BMfsV 1,
7. BWSA, Schachtel: 3255, GZ 12.156/38.
341 Amtsblatt der bundesunmittelbaren Stadt Wien, Jg. 45, Nr. 52, 18. Dezember 1937, S. 3.
342 Vorlage der Bundesregierung (Entwurf). Bundesgesetz womit die §§ 19 und 43 des Mietengesetzes ergänzt werden,
Das Schwarze Wien
Bautätigkeit im Ständestaat 1934–1938
- Title
- Das Schwarze Wien
- Subtitle
- Bautätigkeit im Ständestaat 1934–1938
- Author
- Andreas Suttner
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien - Köln - Weimar
- Date
- 2017
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20292-9
- Size
- 17.0 x 24.0 cm
- Pages
- 296
- Categories
- Geschichte Nach 1918