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daß sich die Belehuuug der Sohne Rudolfs zu Augsburg auch auf Kärnten erstreckte.
Aber ebenso sicher ist es, daß bereits damals Rudolf daran dachte, dieses Herzogthum
seinem Bundesgenossen Meinhard zuzuwenden, wie dies in der Folge (1286) auch geschah.*
Rudolf belehnte seine beiden Söhne mit Österreich nnd Steiermark und wies auch
die Bewohner der genannten Länder an, seinen beiden Söhnen als ihren rechten Herren
nnd Herzogen zu gehorchen, indem er sie zugleich von allen ihm nnd dem Reiche geleisteten
Eiden entband. Denn Rudolfs Absicht ging dahin, die beiden Herzogthümer seinem Hanse
als solchem zuzuwenden und zugleich den landesfürstlicheu Rechten desselben den größt-
möglichen Umfang zu geben. Allein so sehr auch sonst die Anordnung Rndolss den Wünschen
und Anschauungen der Unterthanen der beiden Herzogthnmer entsprechen mochte, so
nngewohnt und fremdartig war ihnen die jetzt getroffene Einrichtung, nach welcher zwei
Herzoge zugleich regieren sollten. Daher änderte Rudolf auf Bitten der Österreicher nud
Steirer seine Verfügung später dahin ab, daß nur Albrecht über sie gebieten sollte, während
dem jüngeren Sohne, Rudolf, blos gewisse Rechte vorbehalten wurden. So wurde Albrecht I.
der erste Herzog von Österreich aus dem Hause Habsburg.
* Die B el e h n u n g s u r k u nd e vom Jahre 1282 lautet in deutscher Übertragung: „Rudolf vou Gottes Gnaden römischer
König, allzeit Mehrer, allen Getreuen des heiligen römischen Reiches, die gegenwärtigen Brief lesen, auf ewige Zeiten. Der
Lenker des römischen Reiches ist zwar von der Beobachtung des Gesetzes entbunden, weil der Schöpfer der Gesetze nicht durch die
Bande der bürgerlichen Gesetze beschränkt wird; dennoch erkennt er nothwendig die Herrschaft des Naturgesetzes an, welches
überall und über Alles gebietet. Denn die gebieterische Macht dieses Gesetzes herrscht so gewaltig, macht in so überreichem Maße
ihre Befehle geltend, übt auf alle einen so überwältigenden Zwang, beugt Jedermann so unerbittlich unter ihr Joch, daß jedes
Wesen den Satzungen desselben gehorcht und dessen Borschriften sich fügt, seine Herrschaft anerkennt und seinem Machtgebote sich
unterwirft. Daher beugen auch wir, obgleich wir auf die hehre Höhe königlicher Würde und über Recht und Gesetz gestellt sind,
dennoch vor dem Walten des natürlichen Gesetzes demüthig unser Haupt, und um letzterem unsere gebührende Schuld abzutragen,
geben wir den Getreuen des römischen Reiches in Mit- und Nachwelt zu wissen, daß wir unter mancherlei Bezeugungen
unermeßlicher Freigebigkeit, die wir vom Beginne unserer Regierung vielen Getreuen des Reiches zutheil werden ließen, auf
Antrieb, ja vielmehr auf Befehl und Gebot jenes Naturgesetzes die Standeserhöhuug und Macht unseres Geschlechtes zu fördern
beflissen gewesen sind und daher mit freier und ausdrücklicher Zustimmung der nach altem Herkommen zur Königswahl berechtigten
Fürsten die Fürstenthümer und Herzogthümer Österreich, Steiermark, Krain und die Mark mit allen Ehren, Rechten, Freiheiten,
und Zugehör, wie sie glorreichen Andenkens die Herzoge Leopold und Friedrich von Österreich und Steier besaßen, sowie mit
allem, was in den genannten Ländern König Ottokar von Böhmen rechtmäßig erworben, unsern erlauchten Söhnen Albrecht und
Rudolf zu Augsburg feierlich mit Fahnen und in den sonst üblichen Rechtsformen zu Lehen gegeben und sie selbst in die Reihe der
Reichsfürsten ausgenommen, ihnen Fürstenrecht verliehen und von ihnen für die genannten Fürstenthümer den Eid der Treue
und die Huldigung empfangen haben. Möge es daher Niemand wagen, diesen unsern Gnadenbrief zu verletzen oder demselben
freventlich zuwiderzuhandeln, widrigenfalls er sich einer schweren Beleidigung unserer Majestät schuldig macht. Zum Zeugniß
dessen und zur ewigen Bekräftigung haben wir gegenwärtigen Brief anfertigen und mit dem goldenen Majestätssiegel versehen
lassen. Zeugen: Die Ehrwürdigen Konrad, Bischof von Straßbnrg, Hartmann, Bischof von Augsburg, Heinrich, Bischof von
Regensburg und Bernhard, Bischof von Seckau; die Erlauchten Ludwig, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog von Baiern, unsere Fürsten
Konrad, Herzog von Teck, Hermann, Markgraf von Baden, Heinrich, Markgraf von Burgau, und Heinrich, Markgraf von
Hachberg; die angesehenen Männer und Grafen Albert und Burkard, Brüder von Hohenberg, Heinrich, Friedrich und Egeno von
Fürstenberg, Eberhard von Habsburg, Ludwig von öttingen, der von Blügelau, Meinhard von Tirol und Günther von
Schwarzenburg; der edle Herr Friedrich, Burggraf von Nürnberg, Bernhard von Schaumberg, Liutold von Kuenring, Friedrich
Trnchseß von Lengbach, Ulrich von Capellen, Erchanger von Landeser, Hertnid und Liutold, Brüder von Stadeck, und viele
andere mehr. Zeichen des Herrn Rudolf, unbesiegten Königs der Römer. Gegeben zu Augsburg von der Hand Meister Gottfrieds,
Propstes zu Pafsau, unseres Protonotars am 27. December in der N. Jndiction, im Jahre des Herrn 1282 und unseres
Reiches im 10."
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Übersichtsband, 1. Abteilung: Geschichtlicher Teil, Volume 3
- Title
- Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
- Subtitle
- Übersichtsband, 1. Abteilung: Geschichtlicher Teil
- Volume
- 3
- Editor
- Erzherzog Rudolf
- Publisher
- k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
- Location
- Wien
- Date
- 1887
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 15.64 x 22.39 cm
- Pages
- 278
- Keywords
- Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
- Categories
- Kronprinzenwerk deutsch