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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Übersichtsband, 1. Abteilung: Geschichtlicher Teil, Band 3
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40 daß sich die Belehuuug der Sohne Rudolfs zu Augsburg auch auf Kärnten erstreckte. Aber ebenso sicher ist es, daß bereits damals Rudolf daran dachte, dieses Herzogthum seinem Bundesgenossen Meinhard zuzuwenden, wie dies in der Folge (1286) auch geschah.* Rudolf belehnte seine beiden Söhne mit Österreich nnd Steiermark und wies auch die Bewohner der genannten Länder an, seinen beiden Söhnen als ihren rechten Herren nnd Herzogen zu gehorchen, indem er sie zugleich von allen ihm nnd dem Reiche geleisteten Eiden entband. Denn Rudolfs Absicht ging dahin, die beiden Herzogthümer seinem Hanse als solchem zuzuwenden und zugleich den landesfürstlicheu Rechten desselben den größt- möglichen Umfang zu geben. Allein so sehr auch sonst die Anordnung Rndolss den Wünschen und Anschauungen der Unterthanen der beiden Herzogthnmer entsprechen mochte, so nngewohnt und fremdartig war ihnen die jetzt getroffene Einrichtung, nach welcher zwei Herzoge zugleich regieren sollten. Daher änderte Rudolf auf Bitten der Österreicher nud Steirer seine Verfügung später dahin ab, daß nur Albrecht über sie gebieten sollte, während dem jüngeren Sohne, Rudolf, blos gewisse Rechte vorbehalten wurden. So wurde Albrecht I. der erste Herzog von Österreich aus dem Hause Habsburg. * Die B el e h n u n g s u r k u nd e vom Jahre 1282 lautet in deutscher Übertragung: „Rudolf vou Gottes Gnaden römischer König, allzeit Mehrer, allen Getreuen des heiligen römischen Reiches, die gegenwärtigen Brief lesen, auf ewige Zeiten. Der Lenker des römischen Reiches ist zwar von der Beobachtung des Gesetzes entbunden, weil der Schöpfer der Gesetze nicht durch die Bande der bürgerlichen Gesetze beschränkt wird; dennoch erkennt er nothwendig die Herrschaft des Naturgesetzes an, welches überall und über Alles gebietet. Denn die gebieterische Macht dieses Gesetzes herrscht so gewaltig, macht in so überreichem Maße ihre Befehle geltend, übt auf alle einen so überwältigenden Zwang, beugt Jedermann so unerbittlich unter ihr Joch, daß jedes Wesen den Satzungen desselben gehorcht und dessen Borschriften sich fügt, seine Herrschaft anerkennt und seinem Machtgebote sich unterwirft. Daher beugen auch wir, obgleich wir auf die hehre Höhe königlicher Würde und über Recht und Gesetz gestellt sind, dennoch vor dem Walten des natürlichen Gesetzes demüthig unser Haupt, und um letzterem unsere gebührende Schuld abzutragen, geben wir den Getreuen des römischen Reiches in Mit- und Nachwelt zu wissen, daß wir unter mancherlei Bezeugungen unermeßlicher Freigebigkeit, die wir vom Beginne unserer Regierung vielen Getreuen des Reiches zutheil werden ließen, auf Antrieb, ja vielmehr auf Befehl und Gebot jenes Naturgesetzes die Standeserhöhuug und Macht unseres Geschlechtes zu fördern beflissen gewesen sind und daher mit freier und ausdrücklicher Zustimmung der nach altem Herkommen zur Königswahl berechtigten Fürsten die Fürstenthümer und Herzogthümer Österreich, Steiermark, Krain und die Mark mit allen Ehren, Rechten, Freiheiten, und Zugehör, wie sie glorreichen Andenkens die Herzoge Leopold und Friedrich von Österreich und Steier besaßen, sowie mit allem, was in den genannten Ländern König Ottokar von Böhmen rechtmäßig erworben, unsern erlauchten Söhnen Albrecht und Rudolf zu Augsburg feierlich mit Fahnen und in den sonst üblichen Rechtsformen zu Lehen gegeben und sie selbst in die Reihe der Reichsfürsten ausgenommen, ihnen Fürstenrecht verliehen und von ihnen für die genannten Fürstenthümer den Eid der Treue und die Huldigung empfangen haben. Möge es daher Niemand wagen, diesen unsern Gnadenbrief zu verletzen oder demselben freventlich zuwiderzuhandeln, widrigenfalls er sich einer schweren Beleidigung unserer Majestät schuldig macht. Zum Zeugniß dessen und zur ewigen Bekräftigung haben wir gegenwärtigen Brief anfertigen und mit dem goldenen Majestätssiegel versehen lassen. Zeugen: Die Ehrwürdigen Konrad, Bischof von Straßbnrg, Hartmann, Bischof von Augsburg, Heinrich, Bischof von Regensburg und Bernhard, Bischof von Seckau; die Erlauchten Ludwig, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog von Baiern, unsere Fürsten Konrad, Herzog von Teck, Hermann, Markgraf von Baden, Heinrich, Markgraf von Burgau, und Heinrich, Markgraf von Hachberg; die angesehenen Männer und Grafen Albert und Burkard, Brüder von Hohenberg, Heinrich, Friedrich und Egeno von Fürstenberg, Eberhard von Habsburg, Ludwig von öttingen, der von Blügelau, Meinhard von Tirol und Günther von Schwarzenburg; der edle Herr Friedrich, Burggraf von Nürnberg, Bernhard von Schaumberg, Liutold von Kuenring, Friedrich Trnchseß von Lengbach, Ulrich von Capellen, Erchanger von Landeser, Hertnid und Liutold, Brüder von Stadeck, und viele andere mehr. Zeichen des Herrn Rudolf, unbesiegten Königs der Römer. Gegeben zu Augsburg von der Hand Meister Gottfrieds, Propstes zu Pafsau, unseres Protonotars am 27. December in der N. Jndiction, im Jahre des Herrn 1282 und unseres Reiches im 10."
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Übersichtsband, 1. Abteilung: Geschichtlicher Teil, Band 3
Titel
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Untertitel
Übersichtsband, 1. Abteilung: Geschichtlicher Teil
Band
3
Herausgeber
Erzherzog Rudolf
Verlag
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Ort
Wien
Datum
1887
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
15.64 x 22.39 cm
Seiten
278
Schlagwörter
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Kategorien
Kronprinzenwerk deutsch

Inhaltsverzeichnis

  1. Geschichtliche Übersicht der österreichisch-ungarischen Monarchie 1
    1. Ethnographische Einleitung 1
    2. Geschichtliche Übersicht 33
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