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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Übersichtsband, 1. Abteilung: Geschichtlicher Teil, Volume 3
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Page - 186 - in Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Übersichtsband, 1. Abteilung: Geschichtlicher Teil, Volume 3

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186 einberufenen Landtage wurden verboten, die ständischen Ausschüsse ausgehoben und deren Geschäfte der Landesregierung, allerdings unter Beiziehung vou ständischen Abgeordneten, übertragen. Die alten Comittunalverwaltuugen wurden beseitigt, die Rechtspflege gelehrten Richtern, die Verwaltung von der Regierung bestellten uud von den Gemeinden bezahlten Magistraten anvertraut. Zur Durchführung der landesfürstlichen Verordnungen wurde das Beamtenheer ansehnlich vermehrt und das bureaukratische System zu großer äußerer Vollkommenheit ausgebildet. Aber auch für Ungarn sollten dieselben Gesetze, dieselbe Verwaltung und dieselben Stenern wie in den anderen österreichischen Provinzen maßgebend sein. Der ungarische Landtag wurde nicht mehr berufen, die Cougregatioueu der Gespanschasteu, an die sich die Regierung nm Geld und Truppen wenden innßte, wurden nahezu auf das Niveau der erbläudischeu Landtage herabgedrückt. Der Sitz der ungarischen Statthalterei ward von Preßburg nach der Mitte des Landes verlegt und die deutsche Sprache statt der bis dahiu üblichen lateiuischeu als Amts- und Gesetzessprache erklärt. Freilich darf man anderseits den Centralismns Josefs nicht ganz mit dem Begriffe identifieiren, den man später so oft mit diesem Schlagworte verband. Was Josef anstrebte, war vor Allem, daß die Staatsgeschäfte gleichmäßig und einheitlich geleitet werden sollten. Bei der Durchführung aber räumte er de» Chefs der Läuderstelleu ein nicht geringes Maß von Selbständigkeit ein, da detaillirte Vorschriften nicht nach seinem Geschmacke waren. In jener Denkschrift von 1761 finden wir eine Provinzialisirnng des Heerwesens in der Art geplant, daß jede Provinz ihre Trnppen selbst rekrntiren nnd erhalten sollte. Und während er einerseits zur Beschleunigung des Geschäftsganges überall die deutsche als Amtssprache einführte, warnte er anderseits aufs dringendste vor Überschwemmung Galiziens mit dentschen Beamten nnd zeigte sich sogar geneigt, die Richter aus dem heimischen Adel zu nehmen. Auch hat Josef die dualistische Staatsform nicht völlig beseitigt. Wie ehedem steht anch unter ihm der böhmisch-österreichischen die ungarische Hofkanzlei gegenüber, mit der er die siebeubürgifche vereinigte. Es ist ein Jrrthnm, wenn man behauptet, Josef habe Ungarn lediglich durch deutsche Beamte regiert; die vornehmsten Ämter bekleideten Mit- glieder der eingeborenen Aristokratie. Es gelang ihm nicht einmal die Zollgrenze zwischen Österreich nnd Ungarn auszuheben und einen völlig freien Verkehr zwischen beiden Reichs- hälften herzustellen. Josef gehört zu jenen Persönlichkeiten, deren ganzes Wesen eine Idee beherrscht. Diese Idee war für ihn der Staat. So wie Josef sich selbst als „Verwalter" des Staates und als dessen ersten Diener bezeichnet, so heischte er, der eigentliche Gründer des öster- reichischen Beamtenstaates, auch vou jedem andere» Staatsdiener die gleiche Hingebung
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Übersichtsband, 1. Abteilung: Geschichtlicher Teil, Volume 3
Title
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Subtitle
Übersichtsband, 1. Abteilung: Geschichtlicher Teil
Volume
3
Editor
Erzherzog Rudolf
Publisher
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Location
Wien
Date
1887
Language
German
License
PD
Size
15.64 x 22.39 cm
Pages
278
Keywords
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Categories
Kronprinzenwerk deutsch

Table of contents

  1. Geschichtliche Übersicht der österreichisch-ungarischen Monarchie 1
    1. Ethnographische Einleitung 1
    2. Geschichtliche Übersicht 33
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild