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I. Ideologie, Disziplin,
Strafverfolgung324
Konnte ein Vergehen nachgewiesen werden, führte dies – gerade auch
vor dem politischen Hintergrund – zu harten Strafen wie Gefängnishaft, der
Einweisung in ein Arbeitsbesserungslager des GULAG oder sogar zum Tod.
Dabei kam die politische Dimension besonders dann zum Tragen, wenn ein
Verbrechen durch „antisowjetische Sensationsmeldungen“52 die Aufmerk-
samkeit der Öffentlichkeit auf sich gezogen hatte. Ein Beispiel dafür ist die
am 3. November 1946 im Wiener Prater verübte Vergewaltigung zweier Ös-
terreicherinnen, bei der eine der Frauen getötet, die andere schwer verletzt
wurde. In mehreren Artikeln widmete sich unter anderem die „Arbeiter-Zei-
tung“ dem Verbrechen, „das an Bestialität viele andere in den Schatten stellt
und alle öffentliche Unsicherheit im grellsten Licht zeigt“.53 Wenig später
informierte der TASS-Korrespondent G. N. Moločkovskij die Abteilung für
Propaganda und Agitation des ZK der VKP(b) nicht nur über mehrere „Fäl-
le von disziplinlosem Verhalten“ sowjetischer Soldaten, sondern auch über
„unangebrachte Milde“ bei deren Ahndung: „Ein schlechtes Licht auf unsere
Truppen wirft auch die Tatsache, dass von den fünf verurteilten Tätern, die
eine aufsehenerregende Vergewaltigung mit Mord im Prater verübt hatten,
erst einer erschossen wurde. Hier liegt eine klare Unterqualifizierung der po-
litischen Tragweite dieser Tat vor.“54
Die Armeeführung kannte ihre Soldaten und wusste um die Problematik
verschiedenster Verstöße bereits aus der Kriegszeit. Noch vor Überschreiten
der österreichischen Grenze erging auf Weisung des Chefs der NKVD-Trup-
pen zum Schutz des Hinterlandes der 2. Ukrainischen Front der Befehl, sämt-
liche Fälle „von ungesetzlichen Taten von Angehörigen der Roten Armee
gegenüber der örtlichen Bevölkerung (Raub, Vergewaltigung von Frauen
usw.)“ zu ahnden. Die „Schuldigen [sind] festzunehmen, ein Akt anzulegen
und ein Verhörprotokoll aufzusetzen, die gemeinsam mit den Materialien der
Vorerhebung entweder an die eigene Einheit oder an die ‚Smerš‘ zu senden
sind“, hieß es in diesem NKVD-Befehl vom 8. März 1945.55
52 RGASPI, F. 17, op. 128, d. 117, S. 199–201, hier: S. 201, Bericht von G. N. Moločkovskij an die Abtei-
lung für Propaganda und Agitation des ZK der VKP(b) über die Disziplin der sowjetischen Trup-
pen in Österreich [spätestens am 11.12.1946]. Abgedruckt in: Karner – Stelzl-Marx – Tschubarjan,
Die Rote Armee in Österreich, Dok. Nr. 127.
53 Das Verbrechen im Prater. Wir fordern Aufklärung!, in: Arbeiter-Zeitung, 7.11.1946, S. 3. Vgl. dazu
weiters: Die Praterverbrecher zum Tod verurteilt. Vom sowjetischen Militärgericht, in: Arbeiter-
Zeitung, 30.11.1946, S. 1.
54 RGASPI, F. 17, op. 128, d. 117, S. 199–201, Bericht von G. N. Moločkovskij an die Abteilung für
Propaganda und Agitation des ZK der VKP(b) über die Disziplin der sowjetischen Truppen in Ös-
terreich [spätestens am 11.12.1946]. Abgedruckt in: Karner – Stelzl-Marx – Tschubarjan, Die Rote
Armee in Österreich, Dok. Nr. 127.
55 RGVA, F. 32917, op. 1, d. 7, S. 96, Befehl Nr. 0511 des Kommandanten des 335. NKVD-Grenzregi-
ments, Oberstleutnant Zacharčuk, und des provisorischen Stabschefs des Regiments, Hauptmann
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Stalins Soldaten in Österreich
Die Innensicht der sowjetischen Besatzung 1945–1955
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Stalins Soldaten in Österreich
- Subtitle
- Die Innensicht der sowjetischen Besatzung 1945–1955
- Author
- Barbara Stelzl-Marx
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2012
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-205-78700-6
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 874
- Categories
- Geschichte Nach 1918