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I. Ideologie, Disziplin,
Strafverfolgung368
gnadigte ihn das Präsidium des Obersten Sowjets und wandelte die Todes- in
eine 25-jährige ITL-Haftstrafe um.207 Der Grund dafür liegt wohl darin, dass
das Präsidium in seinen Taten keine „konterrevolutionäre“ Absicht sah und
dem Militärtribunal anscheinend ein Formalfehler unterlaufen war – der Ar-
tikel 58-8 unterlag nicht dem Ukaz vom 13. Jänner 1950 über die Verhängung
der Todesstrafe bei den genannten Vergehen.
2.2.4 Desertion und Vaterlandsverrat
„Spionage, Preisgabe einer geheimen militärischen oder staatlichen Informa-
tion, Überlaufen auf die Seite des Feindes, Flucht oder Absetzen ins Ausland“
fielen, wie bereits erwähnt, laut sowjetischer Definition unter den Begriff des
„Vaterlandsverrats“. Bei mindestens zwei Besatzungssoldaten verhängte das
Militärtribunal der Zentralen Gruppe der Streitkräfte ab 1950 nach Paragraf
58-1 („Vaterlandsverrat“) die Todesstrafe. Beide waren mehrmals desertiert
und dadurch in die Mühlen des Stalin’schen Strafsystems geraten.
Angaben des Obersten Gerichts der UdSSR zufolge, desertierte der
aus dem Gebiet Tula stammende Michail V. Lapin erstmals 1944 aus den
Fronttruppen der Roten Armee. Der damals erst 19-Jährige kam zunächst
in eine Militäreinheit im Bezirk Odessa, desertierte im August 1944 erneut
und wurde nach seiner nur wenige Tage später erfolgten Festnahme in eine
Strafkompanie versetzt. Während des Vormarsches in Ungarn beging Lapin
schließlich zum dritten Mal Fahnenflucht, hielt sich versteckt und lebte von
Plünderungen der örtlichen Bevölkerung.208 In seinem Gnadengesuch schil-
dert der Verurteilte diese Etappe folgendermaßen: „Im März 1945 desertierte
ich im betrunkenen Zustand aus der Strafkompanie, danach wurde ich von
der Kommandantur in Österreich festgehalten. Sie schickten mich in eine
Schule für Sanitätspersonal.“209
Anscheinend gelang Lapin die Aufnahme in die Frontkurse für Sanitäts-
instrukteure im Mai 1945 „auf betrügerische Weise“. Im Juli 1945 desertierte
er abermals und hielt sich bis September 1945 unter dem falschen Namen Za-
muraev in Ungarn, Österreich und Deutschland versteckt.210 Als Beweggrund
207 AdBIK, Datenbank verurteilter österreichischer Zivilisten in der UdSSR.
208 GARF, F. 7523, op. 76, d. 45, S. 6–8, hier: S. 6f., Stellungnahme des Obersten Gerichts zum Gnaden-
gesuch von Michail Lapin, 29.9.1951. Vgl. dazu und zum Folgenden: Stelzl-Marx, Verschleppt und
erschossen, S. 34; Lavinskaja, Das Militärtribunal der Zentralen Gruppe der Sowjetischen Streitkräf-
te, S. 208; Petschnigg, Stimmen aus der Todeszelle, S. 442–444.
209 GARF, F. 7523, op. 76, d. 45, S. 9–13, hier: S. 10, Gnadengesuch von Michail Lapin an das Präsidium
des Obersten Sowjets der UdSSR, 14.8.1951.
210 GARF, F. 7523, op. 76, d. 45, S. 6–8, hier: S. 7, Stellungnahme des Obersten Gerichts zum Gnadenge-
such von Michail Lapin, 29.9.1951.
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Stalins Soldaten in Österreich
Die Innensicht der sowjetischen Besatzung 1945–1955
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Stalins Soldaten in Österreich
- Subtitle
- Die Innensicht der sowjetischen Besatzung 1945–1955
- Author
- Barbara Stelzl-Marx
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2012
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-205-78700-6
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 874
- Categories
- Geschichte Nach 1918