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2. „Amoralische Erscheinungen“, Straftaten und ihre Verfolgung 397
woraufhin ganze Straßenzüge um das betreffende Geschäft herum abgesperrt
und sämtliche Rotarmisten in der Umgebung kontrolliert wurden. In einem
Fall endete dies sogar tödlich: Ein Rotarmist wurde bei dem Versuch, sich der
Kontrolle zu entziehen und auf einem Motorrad zu flüchten, erschossen.311
Genau ein Jahr später wiederholte sich das Ganze. „Aufgrund des schwa-
chen Zustands der erzieherischen Arbeit in einigen Abteilungen und des
niederen Bewusstseins einzelner Militärangehöriger“ nutzte ein „beachtli-
cher Anteil dieser Soldaten und Unteroffiziere“ die „Besonderheiten unseres
Dienstes aus“ und betrank sich. Auslöser einer neuen Welle an Alkoholex-
zessen im Herbst 1946 war wiederum der junge Wein, der „in großer Menge“
in die Geschäfte kam und nur „zwei bis fünf Schilling pro Liter“ kostete. Die
Schuld traf dabei erneut die Kommandeure der Einheiten und die Politor-
gane, die – wie auch im Herbst zuvor – dieses Phänomen „nicht rechtzeitig
einkalkuliert und nicht die notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung von
Trunkenheit ergriffen“ hatten.312
Üblicherweise kamen die Armeeangehörigen bei Trunkenheit mit ziem-
lich milden Strafen davon, sofern man ihnen nicht sogar ganz verzieh: In der
Regel verurteilte man sie zu mehreren Tagen Arrest. Nur ein „systematischer
Verstoß gegen die Militärdisziplin“ zog auch politische Konsequenzen nach
sich. Ein Beispiel dafür ist die Vorgehensweise gegenüber dem Rotarmisten
Michail Krugljakov, der seit 1943 in den NKVD-Truppen diente. Der zustän-
dige Politoffizier charakterisierte den 21-Jährigen als „einen der undiszipli-
nierten Soldaten“: Er sei anfällig für Trunkenheit und unerlaubtes Entfernen
von der Truppe und neige zu „wilder Ehe mit unbekannten Frauen“. Im
März 1945 schoss er sich betrunken in sein Bein, im April war er mehrfach be-
trunken, wofür er zwei Tage Arrest als Strafe erhielt. Für Trunkenheit im Juni
bestrafte man ihn mit sieben Tagen Arrest. Im Juli, als er sich außerdem un-
erlaubt von seinem Posten entfernt hatte, betrug die Strafe bereits zehn Tage.
Im August wurde er schließlich nach einem neuerlichen Verstoß gegen die
Disziplin aus den Reihen des Komsomol ausgeschlossen. Härtere Maßnah-
men sind in seinem Fall nicht überliefert.313
311 RGVA, F. 32914, op. 1, d. 9, S. 312f., hier: S. 312, Bericht des Kommandeurs des 336. NKVD-
Grenzregiments, Oberstleutnant Martynov, und des Stabschefs, Major Buškov, an den Leiter der
NKVD-Truppen zum Schutz des Hinterlandes der 2. Ukrainischen Front, Generalmajor Kuznezov,
19.7.1945.
312 RGVA, F. 38650, op. 1, d. 1222, S. 193–199, hier: S. 196, Bericht des Leiters der MVD-Truppen zum
Schutz des Hinterlandes der CGV, Zimin-Kovalev, und des Leiters der Politabteilung der MVD-
Truppen zum Schutz des Hinterlandes der CGV, Oberst Šukin, über den politisch-moralischen Zu-
stand und die militärische Disziplin unter den MVD-Truppen im 3. Quartal 1946, 10.10.1946.
313 RGVA, F. 32914, op. 1, d. 132, S. 347, Charakteristik des Zampolit des 336. NKVD-Grenzregiments,
Oberstleutnant Privezencev [nach dem 29.8.1945].
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Stalins Soldaten in Österreich
Die Innensicht der sowjetischen Besatzung 1945–1955
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Stalins Soldaten in Österreich
- Subtitle
- Die Innensicht der sowjetischen Besatzung 1945–1955
- Author
- Barbara Stelzl-Marx
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2012
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-205-78700-6
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 874
- Categories
- Geschichte Nach 1918