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I. Ideologie, Disziplin,
Strafverfolgung406
berichtete der Kommandeur des 17. NKVD-Grenzregiments.341 Als typisch
kann der Fall von „K.“ bezeichnet werden, der „mehreren Angehörigen der
sowjetischen Besatzungsmacht auf deren ausdrückliches Verlangen Schnaps
und Spiritus verkauft hat. Im September 1945 sind infolge des Genusses von
Spiritus zwei russische Soldaten an Alkoholvergiftung verstorben und ein
dritter vorübergehend erblindet. Da nun K. kurz vorher mehrere Liter Spi-
ritus, der mit Methylalkohol vermischt gewesen sein soll, an die betreffen-
den Soldaten verkauft hatte, wurde er von der Besatzungsmacht für den Tod
der beiden Soldaten verantwortlich gemacht.“ Die Österreichische Botschaft
Moskau brachte in Erfahrung, dass K. „wegen Verbrechens gegen die sowje-
tischen Besatzungstruppen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt [wurde], die er
in der UdSSR verbüßt“.342
Ein ähnliches Schicksal ereilte die drei Mühlviertler Lukas Forstner, Walter
Wolny und dessen Vater Albin. Im September 1945 übergab Lukas Forstner
seinem Sohn Hans einen Liter Alkohol, den er bei Angehörigen der Roten
Armee gegen Lebensmittel eintauschen sollte. Forstner senior, so die spätere
Einschätzung des Militärtribunals, sei sich unsicher gewesen, ob der Alkohol
genießbar war. Hans Forstner übergab daraufhin den Alkohol seinem Be-
kannten Walter Wolny mit der Bitte, dieser möge den Tauschhandel durch-
führen. Am 24. September verkaufte schließlich sein Vater Albin Wolny die
Flasche einem Unteroffizier der Roten Armee für drei Fleischkonserven. Va-
ter und Sohn Wolny sollen angeblich gleichfalls an der Qualität des hochpro-
zentigen Getränks gezweifelt haben.
Wie sich zeigen sollte, war der Schnaps tatsächlich mit Methylalkohol ver-
setzt. Der Unteroffizier, ein Hauptfeldwebel und ein Leutnant trugen schwere
Vergiftungen davon, Letzterer starb innerhalb weniger Stunden. Zwei Tage
später wurden die involvierten Österreicher verhaftet. Am 17. November 1945
verurteilte das Militärtribunal der 4. Garde-Armee Lukas Forstner sowie Va-
ter und Sohn Wolny nach Artikel 139 StGB der RSFSR wegen „fahrlässiger
Tötung“ zu drei Jahren ITL. Walter Wolny kehrte 1949, Lukas Forstner erst
im Juni 1955 nach Österreich zurück, Albin Wolnys Schicksal ist unbekannt.343
Bemerkenswert erscheint die Einschätzung des Falls durch das Militärge-
richt der Baltischen Flotte im September 1998: Die Gerichtsakten zeigten of-
341 RGVA, F. 32902, op. 1, d. 104, S. 240, Operative Tagesmeldung Nr. 00146 des Kommandeurs des 17.
NKVD-Grenzregiments, Oberst Pavlov, 30.5.1945. Abgedruckt in: Karner – Pickl, Die Rote Armee
in der Steiermark, Dok. Nr. 82. Vgl. Beer, Das sowjetische „Intermezzo“, S. 49.
342 Wie sich später zeigen sollte, war K. bereits im April 1946 an einem Blinddarmdurchbruch ver-
storben. Vgl. Knoll – Stelzl-Marx, Sowjetische Strafjustiz in Österreich, S. 310f.; ÖBM, Personalakt
Josef K.
343 AdBIK, Datenbank verurteilter österreichischer Zivilisten in der UdSSR.
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Stalins Soldaten in Österreich
Die Innensicht der sowjetischen Besatzung 1945–1955
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Stalins Soldaten in Österreich
- Subtitle
- Die Innensicht der sowjetischen Besatzung 1945–1955
- Author
- Barbara Stelzl-Marx
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2012
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-205-78700-6
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 874
- Categories
- Geschichte Nach 1918