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II. Vergewaltigungen, Beziehungen, Kinder
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zierten. Doch untersagte bereits ein im November 1944 erlassener Befehl die
Behandlung von Militärangehörigen in ausländischen Spitälern und bei pri-
vaten Ärzten. Allgemein dürfte das Problem in der Armee auch von der Füh-
rungsebene unterschätzt worden sein. Denn der Chef der NKVD-Truppen
zum Schutz des Hinterlandes der 3. Ukrainischen Front, Generalmajor Pav-
lov, musste erst anordnen, die „Geschlechtskrankheiten in unseren Truppen
als höchst ansteckende, seuchenartige Erkrankung anzusehen“. Wegen der
Gefahr einer weiteren Zunahme der Infektionsfälle und der bereits akuten Er-
krankungsrate an Syphilis definierte er den „Kampf gegen Geschlechtskrank-
heiten“ als „eine unserer wesentlichsten Aufgaben“. Dies verlangte neben
einer „konsequenten und allumfassenden Durchführung prophylaktischer
Maßnahmen auch eine Umsetzung der mit diesen untrennbar verbundenen
medizinischen Maßnahmen“, so Pavlov.61
Gerade im medizinischen Sektor existierten zahlreiche Mängel. Erst mit 1.
Juni 1945 sollte ein verpflichtendes System zur Behandlung venerisch erkrank-
ter Armeeangehöriger mit einheitlichen Krankenkarten für Geschlechtskrank-
heiten eingeführt werden, wobei fortan ausschließlich diese Karten als einzig
gültige Dokumente für die Aufnahme einer Behandlung zu dienen hatten.
Doch auch diese Neuerung griff nur langsam, wie ein weiterer, Mitte Juni er-
lassener Befehl zeigt.62 Weder stellten Laboruntersuchungen noch die Konsul-
tation eines Venerologen bzw. Gynäkologen beim Verdacht auf eine veneri-
sche Erkrankung eine Selbstverständlichkeit dar. Auch musste auf regelmäßige
medizinische Untersuchungen des Mannschaftsstandes etwa beim Aufsuchen
der Waschräume zur Erkennung einer Infektion eigens hingewiesen werden.
Medikamente zur einschlägigen Behandlung fehlten häufig. Da rüber hinaus
mussten die Versorgung der Einheiten mit „Utensilien zur Selbstprophylaxe“
und eine Kontrolle über deren Verteilung gleichfalls erst eigens angeordnet
werden. Darunter verstand man insbesondere die Verwendung von Präserva-
tiven, was in der Roten Armee während des Krieges eher eine Ausnahme dar-
gestellt hatte. Im Mai 1945 ließ man sämtliche weibliche Angehörige etwa des
17. NKVD-Grenzregiments gynäkologisch untersuchen.63
61 RGVA, F. 32904, op. 1, d. 191, S. 84–86, hier: S. 84, Anordnung des Chefs der NKVD-Truppen zum
Schutz des Hinterlandes der 3. Ukrainischen Front, Generalmajor Pavlov, und des Leiters des Sa-
nitätsdienstes, Oberstleutnant Golovachin, an den Kommandanten des 17. NKVD-Grenzregiments
über den Umgang mit Geschlechtskrankheiten, 10.5.1945. Abgedruckt in: Karner – Pickl, Die Rote
Armee in der Steiermark, Dok. Nr. 34.
62 RGVA, F. 32902, op. 1, d. 191, S. 108, Anordnung des Leiters des Sanitätsdienstes der NKVD-Trup-
pen zum Schutz des Hinterlandes der 3. Ukrainischen Front, Oberstleutnant Golovachin, an den
Leiter des Sanitätsdienstes des 17. NKVD-Grenzregiments über die Verwendung von Krankenkar-
ten bei Geschlechtskrankheiten, 12.6.1945.
63 RGVA, F. 32902, op. 1, d. 191, S. 88, Anordnung des Leiters des Sanitätsdienstes der NKVD-Trup-
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Stalins Soldaten in Österreich
Die Innensicht der sowjetischen Besatzung 1945–1955
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Stalins Soldaten in Österreich
- Subtitle
- Die Innensicht der sowjetischen Besatzung 1945–1955
- Author
- Barbara Stelzl-Marx
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2012
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-205-78700-6
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 874
- Categories
- Geschichte Nach 1918