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III. Alltag, Freizeit,
Besatzungsritual580
Streitkräfte in Österreich und Ungarn die Sowjetischen Truppen in der DDR,
die Nördliche Gruppe der Streitkräfte und die Militärische Marinebasis in Po-
len sowie die Mechanisierte Armee in Rumänien. Das Präsidium des ZK der
KPdSU wurde rund zwei Monate später darüber informiert, dass der genann-
te Beschluss „unter jenen Offizieren, Generälen und Admirälen, deren Frauen
und Kindern die Ausreise ins Ausland gestattet worden war, auf Zustimmung
stieß“, während er „ein Gefühl der Unzufriedenheit beim übrigen Teil der Of-
fiziere“ hervorrief. Das Präsidium des ZK der KPdSU beschloss daraufhin, die
Einreiseerlaubnis auf die Familien aller Offiziere auszudehnen.79
Bereits 1945 war zudem genau geregelt, welche Gegenstände über die
sow jetische Grenze gebracht werden durften. Dazu zählten etwa drei Da-
menkostüme, zehn Kleider, sechs Jacken, sechs Röcke, zwei Schals, sechs Paar
Schuhe, zwei Damenhandtaschen, fünf Kopfbedeckungen, ein Muff, 20 Paar
Strümpfe, eine Flasche Parfum, eine Puderdose und ein Waschbeutel pro Per-
son. Für Kinder konnte außerdem ein Kinderwagen, ein Spielzeug und Klei-
dung nach Bedarf mitgenommen werden. Auch über diese Vorgaben war der
Offiziersstand in Kenntnis zu setzen.80
An den Stationierungsorten selbst gab es unter anderem eigene Militär-
geschäfte für die Versorgung von Besatzungsangehörigen und deren Fami-
lienmitglieder. Nicht immer verkauften sie allerdings das benötigte bzw.
als sinnvoll erachtete Sortiment. Einige boten Alkohol an, hatten dafür aber
nicht einmal Seife. In diesem Zusammenhang klagte ein anonymer Leser-
briefschreiber in „Za čest’ Rodiny“: „Zu vielen Offizieren kommen jetzt ihre
Familien – Frauen und Kinder. Es ist klar, dass der Bedarf der Offiziere so-
mit größer wird. Kleidung, Schuhe etc. – all das müssen die Geschäfte der
Handelsabteilung den Offiziersfamilien bieten.“ Manche dieser Geschäfte
würden allerdings mit alkoholischen Getränken handeln, aber „das, was eine
Offiziersfamilie braucht, kann man nicht im Geschäft kaufen“.81
Ein beachtlicher Teil der verheirateten Offiziere ließ die Familie – zumin-
dest vorübergehend – nach Österreich nachkommen. So lebten etwa in den
79 RGANI, F. 3, op. 8, d. 62, S. 72–74, Entwurf für den Beschluss des Präsidiums des ZK der KPdSU
über die Einreiseerlaubnis in die DDR, nach Österreich, Ungarn, Polen und Rumänien für Frauen
und Kinder von Offizieren, die dort den Dienst versehen [22.10.1953]; RGANI, F. 3, op. 8, d. 62, S.
75–77, Begleitbrief von N. Bulganin an das Präsidium des ZK der KPdSU zur Übersendung des Ent-
wurfs für den Beschluss des Präsidiums des ZK der KPdSU über die Einreiseerlaubnis in die DDR,
nach Österreich, Ungarn, Polen und Rumänien für Frauen und Kinder von Offizieren, die dort den
Dienst versehen, 3.10.1953.
80 RGVA, F. 32914, op. 1, d. 9, S. 139–142, Anordnung des Leiters des Stabes des 336. NKVD-Grenz-
regiments, Major Buškov, über die Regelung, welche Gegenstände über die Grenze der UdSSR ge-
bracht werden dürfen, 20.6.1945.
81 Povsednevno zabotit’sja o bytovych nuždach oficerov, in: Za čest’ Rodiny, 28.3.1946, S. 6.
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Stalins Soldaten in Österreich
Die Innensicht der sowjetischen Besatzung 1945–1955
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Stalins Soldaten in Österreich
- Subtitle
- Die Innensicht der sowjetischen Besatzung 1945–1955
- Author
- Barbara Stelzl-Marx
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2012
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-205-78700-6
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 874
- Categories
- Geschichte Nach 1918