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2. Freizeit, Erholung, Urlaub 593
Ein etwas zweifelhaftes Geschenk machten zwei sowjetische Offiziere am
19. Jänner 1955 einer Frau in der Gemeinde Langenstein. Rund eine Woche
später gab sie beim Gendarmeriepostenkommando Mauthausen zu Proto-
koll: „Ein Offizier hatte ein Gewehr bei sich. Dieser Offizier kniete sich auf
der Straße nieder, brachte das Gewehr in Anschlag und feuerte einen Schuss
ab. Da ich vor den russischen Offizieren Angst hatte, begab ich mich ins
Haus. Nach kurzer Zeit kamen die beiden Offiziere ins Haus und erklärten,
dass sie mir das Reh, das sie soeben erlegt haben, schenken. […] Ein Offizier
sagte mir dabei, dass, wenn der Jäger schimpfen soll, ich mich sogleich an
ihn wenden kann und er das Weitere regeln wird. Beim Weggehen verlangte
dann ein Offizier ein Trinkgeld, und ich händigte ihm 40 Schilling aus.“118
Das sowjetische Kommando versuchte wiederholt, in diesem Bereich ein-
zuschreiten, und gab entsprechende Befehle heraus. Auch bei der Fischerei
prallten die gegensätzlichen Interessen – und die Gepflogenheiten – aufei-
nander. So sah sich etwa der Kommandeur des 31. Garde-Schützenkorps ver-
anlasst, sämtlichen Militärangehörigen das Fischen im Wassersammelbecken
von Neufelden zu verbieten. Den Anlass dazu hatte die Beschwerde eines
Ortsansässigen gegeben, sowjetische Soldaten würden mithilfe von Granaten
im Wassersammelbecken „fischen“.119
Dies stellte allerdings keinen Einzelfall dar. Gerade auch an der Donau
fischten Besatzungssoldaten – verbotenerweise – mithilfe von Granaten. Eine
Methode, die keineswegs ungefährlich war: Am 16. Mai 1945 verunglückte
Hauptmann Petr Vorošilov, nachdem infolge unvorsichtiger Handhabung
eine Granate in seiner Hand explodiert war. Der zuständige Divisionskom-
mandeur erklärte diesen „außerordentlich bedauerlichen Vorfall“ dadurch,
dass „die Offiziere selbst diesen verbrecherischen Handlungen nachgingen,
statt den Einsatz von Munition beim Fischen zu verhindern“. Die Offiziere
hätten ihre „Lektion“ nicht gelernt, kritisierte er. Denn im September 1944 sei
bereits der Leiter des Stabes dieses Regiments „ebenso kriminell beim Dyna-
mitfischen verunglückt“.120
schwerdeschreiben des Sicherheitsdirektors für das Burgenland an den Bevollmächtigten des so-
wjetischen Hochkommissars für Österreich im Burgenland und den Landeskommandanten der
Sowjetischen Armee in Eisenstadt betreffend unbefugte Jagdausübung durch Angehörige der sow-
jetischen Besatzungsmacht, 3.10.1952. Abgedruckt in: Karner – Stelzl-Marx – Tschubarjan, Die Rote
Armee in Österreich, Dok. Nr. 134.
118 OÖLA, BH Perg, Schachtel 168, 1955, Abt. Präsidium, Niederschrift der Einvernahme von Maria
Berger über die Jagdausübung sowjetischer Offiziere, 24.1.1955.
119 CAMO, F. 894, op. 1, d. 66, S. 188, Bericht des stv. Leiters des Stabes des 31. Garde-Schützenkorps,
Garde-Oberst Markov, über das Verbot, im Wassersammelbecken von Neufelden zu fischen,
9.10.1945.
120 CAMO, F. 1310, op. 1, d. 4, S. 110, Befehl Nr. 084 des Kommandeurs der 5. Garde-Luftlandedivision,
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Stalins Soldaten in Österreich
Die Innensicht der sowjetischen Besatzung 1945–1955
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Stalins Soldaten in Österreich
- Subtitle
- Die Innensicht der sowjetischen Besatzung 1945–1955
- Author
- Barbara Stelzl-Marx
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2012
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-205-78700-6
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 874
- Categories
- Geschichte Nach 1918